Dichtes Auffahren am Gürtel
Auto abgenommen – so rücksichtslos war Wiener Raser
Die Polizei hat in Wien dem ersten Raser das Fahrzeug abgenommen – er war nicht nur viel zu schnell, sondern führte auch gefährliche Manöver durch.
Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch. Dabei wurde ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen.
Führerschein ist weg
Aufgrund der massiven Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wurde dem 28-jährigen Lenker der Führerschein vorläufig abgenommen. Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es zur vorläufigen Beschlagnahme des Wagens.
Der Lenker soll durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben. Der 28-jährige Lenker wurde in weiterer Folge wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.
Raser verlieren Autos
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/ außerorts das Auto beschlagnahmt und danach auch versteigert werden. Für Wiederholungstäter gilt das allerdings nicht – hier darf die Polizei bereits bei mehr als 60 km/h in der Stadt eingreifen.
Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Autos an Ort und Stelle für maximal 14 Tage, also zwei Wochen, vorläufig zu beschlagnahmen. Dazu kommt ein Führerscheineintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Wien wurde einem Raser sein Fahrzeug abgenommen, nachdem er nicht nur deutlich zu schnell gefahren war, sondern auch gefährliche Manöver ausgeführt hatte, darunter dichtes Auffahren und abrupte Fahrstreifenwechsel
- Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung von 114 km/h im Ortsgebiet wurde dem 28-jährigen Lenker vorläufig der Führerschein entzogen und sein Wagen vorübergehend beschlagnahmt
- Die Polizei hat außerdem das Recht, Fahrzeuge von Rasern vor Ort für bis zu 14 Tage zu beschlagnahmen und ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug zu verhängen, sowie das Fahrzeug anschließend zu versteigern