Politik
Erst nach zehn Jahren Staatsbürgerschaft
Die Regierung wird das Fremdenrechtsgesetz ändern. Ein Punkt: schärfere Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft.
Am Mittwoch schickt die Bundesregierung beim Ministerrat Änderungen beim Fremdenrechtsgesetz in Begutachtung. Eine der Punkte: Die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden verschärft. "Heute" weiß Details.
Asylberechtigte müssen bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft laut Völkerrecht bessergestellt sein als andere Fremde. Bisher war das gewährleistet, da sie nur sechs statt zehn Jahre rechtmäßig und ununterbrochenen in Österreich sein mussten, bis sie die Staatsbürgerschaft verliehen bekamen.
Wartefrist bald zehn Jahre
Türkis-Blau hebt diese Wartefrist auf zehn Jahre an. Völkerrechtlich sieht man kein Problem. Die Besserstellung gebe es dadurch, dass bei Asylberechtigten künftig zwar ein ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt, nicht aber eine Niederlassung im Land erforderlich sei.
"Korrigieren schweren Fehler"
Innenminister Herbert Kickl (FP): "Wir korrigieren mit der Änderung einen schweren Fehler von Rot-Schwarz." Künftig werde auch regelmäßig überprüft, ob nach wie vor Asylgründe vorliegen oder die Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren können.