"Heute" hat die Details

Enthüllt – wer bei Mieten entlastet wird und wer nicht

Die Mietpreise sind in den letzten Jahren in die Höhe geschossen, die Regierung will sie nun einfrieren. "Heute" hat alle Details zum Mietpreisstopp.
Lukas Leitner
19.03.2025, 15:45

Die Lage ist dramatisch, die Wirtschaftsflaute hält an. Die Inflation liegt noch immer bei 3,2 Prozent. Eine Maßnahme, die die Österreicher jetzt entlasten soll, wurde bereits im Nationalrat durchgeboxt: die Mietpreisbremse.

Mieten werden nicht billiger!

Im "Heute"-Interview betonte Vize-Kanzler Andreas Babler, dass "Mieten für die Menschen billiger werden" würde. Ganz korrekt war seine Aussage dabei aber nicht. Die Mietanhebung am 1. April wird durch die Mietbremse ausgesetzt. Die Mieten werden also nicht billiger, sondern bleiben auf dem aktuellen Wert. Doch wer profitiert jetzt von der neuen Regelung? "Heute" kennt alle Details:

Mietpreisstopp kommt

Vor rund zwei Wochen wurde im Nationalrat ein Mietpreisstopp verabschiedet. Dieser gilt ab dem 1. April und wirkt sich auf Altbau-, Gemeindebau- und Genossenschaftswohnungen aus. Österreicher, die in einem solchen Gebäude wohnen, profitieren also schon in wenigen Wochen von der neuen Regelung.

Konkret sollen dabei die Mieten dieses Jahr eingefroren werden. Ansonsten wären die Mieten heuer im April um 3 bis 4 Prozent gestiegen. Doch woher weiß ich, ob ich von der Mietpreisbremse betroffen bin? "Heute" klärt die wichtigsten Fragen:

Wenn du in einem Altbau wohnst...

Ja, dann gilt der Mietpreisstopp für dich!

Im Mietrecht ist ein Altbau jedes Gebäude, das vor 1945 errichtet wurde. Bei den Mieten im Altbau wird zudem zwischen Kategoriemieten und Richtwertmieten unterschieden.

Dabei werden Kategoriemieten in Österreich für Mietverträge eingehoben, die zwischen 1982 und März 1994 abgeschlossen wurden. Sie sind an die Inflation gekoppelt und werden immer dann angepasst, wenn die Teuerungsrate die 5-Prozent-Schwelle überschreitet.

Für Richtwertmieten wurde 1994 ein neues Gesetz eingeführt. Betroffen davon sind aber nur jene Mietverträge, die nach dem Erlass des Gesetzes abgeschlossen wurden – also ab April 1994. Der Richtwertmietzins gilt dabei für mietrechtliche Normwohnung mit maximal 130 Quadratmeter. Es können aber Zuschläge und Abschläge dazukommen, die sich beispielsweise aufgrund der Lage oder der Ausstattung ergeben. Der Richtwertmietzins unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Darüber hinaus wird er jährlich zum 1. April an die Inflation angepasst.

Sowohl bei Kategoriemieten als auch Richtwertmieten greift die Mietpreisbremse. Diese Mieten werden damit 2025 nicht wie sonst üblich an die Inflation angepasst und steigen nicht.

Wenn du in einem Gemeindebau wohnst...

Ja, dann gilt der Mietpreisstopp für dich!

Ein Gemeindebau ist eine Wohnungsanlage, die von der Stadtverwaltung errichtet und verwaltet wird.

Aufgrund der Mietpreisbremse werden die Mieten im Gemeindebau in ganz Österreich nicht erhöht.

Die wichtigsten Fakten

• Mietpreisstopp gilt ab dem 1. April

• Betroffen sind alle Altbau-, Gemeindebau- und Genossenschaftswohnungen

• Mieten werden für 2025 eingefroren

Zweiter Schritt

• Eingriff in den freien Markt, also Neubauten – muss erst beschlossen werden

• Mietpreise werden gebremst

• Berechnung der Erhöhung nach eigenem Index

Wenn du in einer Genossenschaftswohnung wohnst...

Ja, dann gilt der Mietpreisstopp für dich!

Anders als beim Gemeindebau werden "Genossenschaftswohnungen" nicht von der Gemeinde, sondern von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine solche Wohnung mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

Die Wohnungen gehören also nicht dem Staat, sondern privaten "Organisationen". Die Häuser werden dabei oft auch mittels Kredit finanziert.

Für die Mietbremse ist es dabei aber nicht relevant, ob dieser Kredit noch abbezahlt werden muss oder das Eigentum schon ausfinanziert ist. Die Mieten in Genossenschaftswohnungen steigen 2025 nicht.

Wenn du in einer Neubauwohnung wohnst...

Nein, die Mietpreisbremse gilt für dich nicht!

Für 24 Prozent der Mieter in Österreich gibt es damit noch keine Entlastung. Vizekanzler Andreas Babler betonte aber gegenüber "Heute", dass es ihm ein "ein großes Anliegen" sei, "alle Mieter in Österreich" zu entlasten".

In einem weiteren Schritt werde man deshalb auch hier notwendige Maßnahmen setzen. Konkret sollen sich diese nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) richten – also der Inflation. Auf dieser Basis soll ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen" werden.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 19.03.2025, 17:55, 19.03.2025, 15:45
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