Politik

Enthüllt: Diese scharfe Corona-Regel gilt ab Freitag

Die Einreise nach Österreich wird noch in dieser Woche an weitere Voraussetzungen geknüpft. "Heute" kennt die neuen Regeln.

Heute Redaktion
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Für die Einreise wird eine Anmeldung erforderlich sein.
Für die Einreise wird eine Anmeldung erforderlich sein.
Picturedesk/APA

Am Freitag, dem 15. Jänner, tritt eine Novelle der Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft. Sie wurde noch nicht veröffentlicht, Infos dazu liegen aber "Heute" vor. Die harte neue Vorgabe: Eine verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance, PTC) vor der Einreise nach Österreich. Das elektronische Registrierungsformular wird auf der Website "www.oesterreich.gv.at" auf Deutsch und Englisch abrufbar sein.

"Einreisende sind verpflichtet, die Sendebestätigung aus dem PTC-System bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Es ist keine Registrierung erforderlich, wenn die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis erfolgt. Die Registrierungspflicht gilt auch nicht für Transitpassagiere oder Durchreisende, den Pendlerverkehr, die Tierversorgung, die Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs sowie einzelne andere Ausnahmen", heißt es in einem Schreiben an Auslandsösterreicher, das "Heute" vorliegt.

Ausnahmen

Registrierte Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen nach der Einreise gelöscht. Zudem müssen Personen, die sich in Regionen aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der Pandemie gilt, sofort nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein PCR- oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Einreisen aus beruflichen Gründen, Personen, die auf der Durchreise sind, sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests ohne Verpflichtung zur Quarantäne einreisen. Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.

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