Politik

Energiekostenausgleich – pro Haushalt gibt es 150 Euro

Der Energiebonus soll noch diese Woche verschickt werden. Alle Haushalte bekommen den 150-Euro-Gutschein, dafür muss aber jeder selbst aktiv werden.

Roman Palman
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Die Regierung hat einen 150 Euro hohen Energiekostenausgleich für (fast) alle Haushalte beschlossen.
Die Regierung hat einen 150 Euro hohen Energiekostenausgleich für (fast) alle Haushalte beschlossen.
Getty Images (Symbolbild)

Seit rund einem Monat ist der Energiekostenausgleich nun schon durch den Nationalrat fixiert worden. Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache, denn die zugehörigen Gutscheine sind bereits gedruckt und sollen ab Donnerstag per Post in Tranchen verschickt werden. Das kündigte Finanzminister Magnus Brunner (VP) im Backstage-Talk mit "Heute" an.

Etwa 600 Millionen Euro macht die Koalition dafür nun locker, rund vier Millionen Haushalte bekommen jeweils 150 Euro. Aber nicht jeder, der den Gutschein erhält, darf diesen auch einlösen. Wer mehr als 5.670 Euro brutto im Monat / 55.000 Euro im Jahr verdient, schaut durch die Finger. Das trifft rund vier Prozent der am besten verdienenden Haushalte des Landes.

Jeder muss aktiv werden

Dann gibt es noch eine zweite Hürde, die jeder nehmen muss. Der Gutschein kann nicht in bar abgelöst, verschenkt oder weitergegeben werden, sondern gilt nur bei den 150 verschiedenen Stromlieferanten und Netzbetreibern. Brunner dazu: "Die Einlösung erfolgt beim Energieversorger – online oder per Post. Das wird eingeschickt und dann bei der Abrechnung abgezogen" – allerdings frühestens ab Juni und dann erst bei der nächsten Jahresabrechnung.

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    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
    Linz AG

    Dazu müssen laut Infoblatt des Energieversorgers Linz AG von jedem Kunden auf dem Gutschein-Formular folgende Angaben gemacht werden: Zählpunktnummer, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Firmenname des Stromlieferanten, Bestätigung über die eigene Identität und, dass die Einkünfte unter der Höchstgrenze (siehe oben) liegen.

    Deadline für Einreichung

    Den ausgefüllten Gutschein soll man dann elektronisch mittels persönlichem QR-Code, der sich rechts oben auf dem Schreiben befinden wird, oder postalisch mittels einem beiliegenden Rücksendekuvert an das Bundesrechenzentrum retour schicken. Lange sollte man damit nicht warten, denn "Rücksendungen nach dem 31. Oktober 2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt".

    Es wartet noch mehr Geld

    Im Rahmen ihres Entlastungspaketes hat die Regierung neben dem Energiebonus noch weitere Finanzspritzen beschlossen. "Aufgrund der hohen Inflation ist die Teuerung eingetreten. Wir entlasten mit vier Milliarden Euro – das ist nicht 'klein, klein', sondern ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wir ziehen auch die ökosoziale Steuerreform durch. Dadurch kommt es noch zu weiteren Entlastungen", betont der Finanzminister im "Heute"-Gespräch:

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      ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com