Probleme mit der Rückzahlung
Emma Matratzen will nicht zahlen, Kunde schaltet AK ein
Ein Mann bestellte bei Emma Matratzen vier Polster. Nach der Testphase schickte er sie wieder retour. Doch es haperte an der Rückzahlung.
Das Versprechen klingt überzeugend: "Bis zu 100 Nächte Probeschlafen – Kostenlose Rückgabe." Mit diesen Worten will die Firma Emma Matratzen potenzielle Kunden auf ihrer Website für ihre Produkte begeistern.
Zusätzlich lässt die TV-Werbung vermuten, dass die Rückabwicklung, falls das Produkt nicht gefällt, sehr einfach und kundenfreundlich sei. Für Herrn N. aus Micheldorf (Bez. Kirchdorf) klang das verlockend, er bestellte im Herbst online vier Polster.
Nach der Testphase von einigen Tagen entschied er sich aber schließlich, die Waren zurückzusenden. Grund: Sie entsprachen nicht seinen Vorstellungen.
Der Kunde schickte die Polster vorschriftsmäßig per Post an die Emma Matratzen GmbH. Dort wurden die Produkte nachweislich übernommen. Der Mann bekam jedoch nur den Betrag eines Polsters zurück.
Immer wieder versuchte Herr N., die Restzahlung zu erhalten. Doch ohne Erfolg. Schließlich wandte er sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Laut AK ist der Sachverhalt aus rechtlicher Sicht klar: "Die Firma räumt eine Testphase ein und sagt die Rückzahlung des Kaufpreises zu, wenn die Ware zurückgeschickt und verbucht ist."
Gericht eingeschaltet
Die Experten der Kammer meldeten sich schriftlich beim Unternehmen, bekamen aber keine Antwort. Daraufhin gingen sie vor Gericht. Erst der Zahlungsbefehl führte letztendlich dazu, dass auch die Rückerstattung für die restlichen drei Polster an den Kunden erfolgte. Außerdem musste die Firma die Kosten des von der Arbeiterkammer beauftragten Anwalts in voller Höhe begleichen.
„Es ist ärgerlich, dass sich Firmen in der Werbung kundenfreundlich geben, aber dann auf berechtigte Ansprüche vergessen.“
Laut AK-Präsident Andreas Stangl ziehen die Konsumentenschützer immer häufiger auch bei rechtlich klaren Sachlagen vor Gericht: "Es ist ärgerlich, aber auch ein Paradebeispiel dafür, dass sich manche Firmen in der Werbung besonders kundenfreundlich geben, aber dann auf berechtigte Ansprüche von Konsumenten vergessen."
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Kunde hatte Probleme mit der Rückzahlung von vier bei Emma Matratzen bestellten Polstern, die er nach der Testphase zurückgeschickt hatte
- Obwohl das Unternehmen eine einfache und kundenfreundliche Rückabwicklung verspricht, erhielt der Kunde nur die Rückerstattung für ein Polster
- Nachdem er sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wandte und schließlich vor Gericht ging, erhielt er schließlich die restliche Rückerstattung sowie die Kosten für den Anwalt
- Die Arbeiterkammer berichtet, dass sie immer häufiger rechtliche Schritte gegen Unternehmen einleiten müssen, die sich in der Werbung kundenfreundlich geben, aber dann berechtigte Ansprüche von Konsumenten ignorieren