Hundehalterin geständig

"Elmo"-Urteil: Witwer brach vor Gericht in Tränen aus

Die Halterin (38) von "Elmo" musste sich vor Gericht verantworten. Während des Prozesses zeigte der Witwer der verstorbenen Joggerin (60) Emotionen. 

Oberösterreich Heute
"Elmo"-Urteil: Witwer brach vor Gericht in Tränen aus
Die Besitzerin von "Elmo" am Donnerstag vor Gericht.
KERSTIN SCHELLER / APA / picturedesk.com

Schon nach rund 40 Minuten gab es ein Urteil: Die Halterin (38) wurde am Donnerstag in Linz nach rund 40 Minuten vom Einzelrichter zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

In psychiatrischer Behandlung

In grauer Jacke, dunkler Hose, schwarzen Sneakers erschien die Angeklagte, die dunklen Haare zusammengebunden. Ruhig und in sich gekehrt kam die Besitzerin von Elmo am Donnerstag um 12.58 Uhr in Saal 61 des Linzer Landesgerichts vor den Einzelrichter. Die 38-Jährige blickte immer wieder zu Boden, wirkte leicht nervös.

Emotionen im Gerichtssaal: Der Witwer wischte sich während des Prozesses die Tränen aus den Augen. Als das Urteil verkündet wurde, schüttelte sein Sohn immer wieder den Kopf. 

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    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

    Der Anwalt von Elmos Halterin zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Dieses sei "angemessen", so Philipp Wohlmacher nach dem Urteil zu "Heute"

    Gleich zu Prozessbeginn hatte sich die Frau geständig bekannt, gesagt: "Ich möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten".

    Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten vor, ihre Tiere nicht ausreichend unter Kontrolle gehabt zu haben. Darüber hinaus sei sie auch nicht in der Lage gewesen, die Vierbeiner vom Opfer wegzubringen. Der Frau drohten bis zu drei Jahre Haft. 

    Wie berichtet, sollen Elmo und zwei weitere Hunde am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn (Bez. Perg) eine Joggerin auf einem Feldweg attackiert haben. Elmo hatte laut ersten Ermittlungen keinen Beißkorb.

    Seither haben die Behörden gegen die mittlerweile 38-jährige Halterin ermittelt. Es wurden mehrere Gutachten eingeholt. Eine DNA-Untersuchung hatte ergeben, dass Spuren von drei Hunden an der Leiche der Frau gefunden wurden. Der Anwalt der Züchterin betonte immer, dass das nicht heiße, dass auch tatsächlich alle drei Hunde zugebissen haben. Laut Anklage waren aber sehr wohl alle drei Hunde beteiligt, auch das Gericht sah das am Donnerstag so.

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      Bundesheer / OTS

      Auf den Punkt gebracht

      • Eine 38-jährige Hundehalterin wurde wegen des Todes einer Joggerin von ihrem Hund zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt
      • Während des Prozesses brach der Witwer der Joggerin vor Gericht in Tränen aus
      • Die Angeklagte ist in psychiatrischer Behandlung und bekannte sich gleich zu Prozessbeginn schuldig, bevor sie nur eine kurze Stellungnahme abgab und dann schwieg
      red
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