Zahnärzte geben Blockade auf
Einigung über Amalgam-Ersatz – das ändert sich nun 2025
Zahnärztekammer und BVAEB (1,1 Mio. Versicherte) haben sich auf eine Lösung für das bald verbotene Amalgam geeinigt. Folgen auch ÖGK und SVS?
Obwohl die Verhandlungen mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zuletzt stockten, haben die Zahnärztekammer (ÖZÄK) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) eine Einigung erzielt: Ab dem 1. Januar werden Glasionomerzemente und Alkasite als Amalgamersatz für 1,1 Millionen Versicherte zur Kassenleistung.
Die Zahnärztekammer hat ihre Blockadehaltung gegenüber Alkasit als hochwertigen Ersatz aufgegeben, was von der ÖGK positiv aufgenommen wird. Diese Entscheidung könnte Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Sozialversicherung werden.
Aktuell gibt es mit der ÖGK und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) jedoch noch keine Einigung über Amalgamersatzfüllungen – "Heute" hat berichtet. Dementsprechend ist für die normalen Füllungen im Seitzahnbereich ausschließlich Steinzement Vertragsinhalt, während Glasionomerzement nur für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre Kassenleistung ist. Alle weiteren Materialien sind Privatleistungen.
"Diese Einigung kann eine Blaupause für die anderen Krankenversicherungsträger sein, um eine bestmögliche zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zu gewährleisten. Die ÖZÄK steht für entsprechende Gespräche jederzeit bereit", heißt es in einer Aussendung.
Darüber hinaus haben ÖZÄK und BVAEB vereinbart, 2025 Gespräche über eine Überarbeitung und Modernisierung der bestehenden Honorarordnung aufzunehmen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Bereiche Wurzelbehandlung, Mundhygiene, Beratung und Zahnersatzreparaturen gelegt werden.
Auf den Punkt gebracht
- Die Zahnärztekammer (ÖZÄK) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) haben sich auf Glasionomerzemente und Alkasite als Ersatz für das ab 2024 verbotene Amalgam geeinigt, was ab dem 1.
- Januar 2025 zur Kassenleistung wird.
- Diese Einigung könnte als Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) dienen, um eine bestmögliche zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.