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VfGH stoppt Ausbürgerung – FPÖ widerspricht Urteil

Heute Redaktion
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Der Anwalt ist sicher: "Die Erkenntnis wird Präzedenzwirkung haben."
Der Anwalt ist sicher: "Die Erkenntnis wird Präzedenzwirkung haben."
Bild: picturedesk.com/APA

Trotz Verfassungsgerichtshof-Urteil bleibt die FPÖ dabei: Die Liste mit knapp 100.000 österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgern sei "authentisch".

Vor etwa eineinhalb Jahren hat die FPÖ den Behörden einen Liste mit knapp 100.000 Personen übermittelt, die illegal eine türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaft besitzen sollen. Bis Montag galt jene Liste als Grundlage, um den Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

"Liste ist authentisch"

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) traf nun allerdings ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil: Eine Liste, von der man nicht weiß, woher sie stammt und wie alt sie ist, könne kein Beweis sein – "heute.at" berichtete.

Die FPÖ widerspricht dieser Ansicht allerdings. "Aus unserer Sicht ist die Liste nach wie vor authentisch und wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht. Das sehen auch andere Institutionen, wie etwa der Verwaltungsgerichtshof, so", ließ Klubobmann Johann Gudenus in einer schriftlichen Stellungnahme wissen.

Außerdem hieß es in dem Statement, dass man das Urteil genau prüfen wolle. "Wir gehen von einer Einzelfall-Bewertung aus. Staatsbürgerschaftsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und es ist geboten, hier besonders strenge Maßstäbe zu setzen."

Oberösterreichs Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) erklärte dazu im Ö1-Morgenjournal, dass hinkünftig Verfahren in Verdachtsfällen natürlich weiterhin eingeleitet würden, man sich aber nicht mehr ausschließlich auf die Liste stürzen wird.

Seit 20 Jahren Österreicher

Zum Fall: Einem Betroffenen in Wien sollte die Staatsbürgerschaft entzogen werden, weil sich sein Name auf der Wählerevidenzliste fand. Der Betroffene ist vor mehr als 50 Jahren als Sohn eines türkischen Gastarbeiters nach Österreich gekommen, seit mehr als 20 Jahren ist er Österreicher, dennoch sollte ihm nun der österreichische Pass entzogen werden, weil er nicht beweisen konnte, dass er nicht türkischer Staatsbürger ist.

"Wird Präzedenzwirkung haben"

Sein Anwalt Kazim Yilmaz erklärte in Ö1: "Mein Mandat ist sehr froh und natürlich äußerst erleichtert über diese Entscheidung. In Wahrheit ist es ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit." Außerdem ist sich der Jurist sicher: "Es ist eine Einzelfallentscheidung, die allerdings Präzedenzwirkung haben wird für viele tausende andere Fälle."

Der Verfassungsgerichtshof habe in seiner Erkenntnis zwei Dinge klargestellt: einerseits, dass die Liste als Beweis nicht tauglich ist und andererseits, dass es nicht erlaubt sei, dass die Beweislast umgekehrt wird (auch wenn eine Mitwirkungspflicht der Bürger besteht). "Das ist ja völlig abstrus", so Yilmaz. "Nur weil ein Land (in diesem Fall die Türkei) nicht kooperiert, kann das nicht zum Nachteil der einzelnen Bürger sein."

Mehr als 80 Personen wurde aufgrund jener Liste bereits die Staatsbürgerschaft entzogen. Für sie dürfte das Urteil allerdings zu spät kommen. "Wenn die Entscheidungen schon rechtskräftig sind, wird es schwierig für diese Menschen sein", erklärte Yilmaz.

Wien wird Verfahren einstellen

Stadtrat Jürgen Czernohorszky erklärt in einer Reaktion am Dienstag, dass die Wiener MA 35 die nötigen Schritte einleiten wird, um ähnlich gelagerte Verfahren im Sinne des Erkenntnisses und für die Betroffenen positiv zu beenden. "Die Betroffenen werden in den kommenden Wochen über die Beendigung ihrer Verfahren informiert", heißt es. (red)