Politik
Tausende Austro-Türken könnten Pass verlieren
Doppelstaatsbürger müssen zittern: Das Verwaltungsgericht hat eine FPÖ-Liste als Beweis anerkannt, die zuvor höchst umstritten war. Jetzt droht der Pass-Entzug.
Am Montag hat ein Gericht erstmals in letzter Instanz entschieden, dass ein Doppel-Staatsbürger seinen österreichischen Pass verliert – "Heute" berichtete. Die Beschwerde eines türkisch-österreichischen Mannes wurde abgewiesen, unter anderem weil er bei dem Verfahren nicht mitgewirkt hatte.
Gerichtssprecher Wolfgang Köller zu Ö1: "Mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft hat er den Status einen Fremden. Und ein Fremder bedarf in Österreich eines Aufenthaltstitels. Das heißt: Er muss sich jetzt um einen Aufenthaltstitel kümmern. Er muss aktiv werden, um weiterhin hier in Österreich aufhältig sein zu dürfen."
Liste der FPÖ gilt als echt
Das Urteil könnte Folgen weit über dieses Einzelschicksal hinaus haben. Denn das Gericht hat jene Liste mit Tausenden Namen, die die FPÖ an Behörden übergeben hatte, als Auszug aus der türkischen Wählerevidenz anerkannt. Sie gilt damit als Beweis für illegale Doppelstaatsbürgerschaften. Zuvor hatte es Kritik an der Herkunft und Zweifel an der Echtheit gegeben.
"Jeder Datensatz hat zwölf Einzeldaten enthalten, aus denen das Verwaltngsgericht geschlossen hat, dass diese Daten nur einer türkischen Behörde zugänglich sein können", so Köller zu Ö1. Es gebe nicht nur für diese bestimmte Wahl im Jahr 2015 Wählerevidenzlisten, sondern auch für vorangegangene Wahlen mit unterschiedlichen Datensätzen. Daraus habe man geschlossen, dass die Listen aktualisiert werden, also echt seien. Insgesamt enthält die Liste 29.602 Datensätze.
Folgen für Parallelfälle
Die Folge: Auch in Parallelfällen sei von der Echtheit einer solchen Liste auszugehen. Betroffene müssten laut Köller alles tun, um den österreichischen Behörden glaubhaft zu machen, dass sie keine türkischen Staatsbürger sind. Denn die Türkei übermittelt diese Daten nicht an das offizielle Österreich – diese müssen die Betroffenen selbst beantragen.
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(red)