Politik
Diese strengen Corona-Maßnahmen gelten ab Freitag
Zu viel? Zu wenig? Die Regierung verschärft die Corona-Maßnahmen erneut. In den kommenden Monaten sei "ein rot-weiß-roter Kraftakt" nötig. Das kommt:
Zunächst informierte die Regierungsspitze rund eine Stunde lang die Landeschefs, dann die Öffentlichkeit.
Die Details:
Limit für private Zusammenkünfte
Außerberufliche Treffen werden indoor auf sechs Personen beschränkt. Outdoor sind maximal zwölf Teilnehmer erlaubt. Das gilt etwa bei privaten Geburtstagsfeiern.
Anzeigepflicht
Ab sieben Personen drinnen und 13 Personen draußen müssen fixe Sitzplätze zugewiesen werden. Zudem besteht Anmeldepflicht. Es bleibt weiterhin bei maximal 250 Personen.
Maskenpflicht, keine Gastro
Bei allen Events muss während der gesamten Dauer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Speisen und Getränke sind verboten.
Maximal 1.500 Besucher
Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen beträgt das Limit indoor 1.000 Personen, outdoor 1.500.
Weniger Gäste pro Tisch
Statt zehn sind nur mehr sechs Gäste (plus Minderjährige) pro Tisch erlaubt. Nach der Sperrstunde darf vor Lokalen nichts mehr konsumiert werden. Ein Präventionskonzept bei über 50 Sitzplätzen muss her.
Präventionskonzept für Alten- und Pflegeheime
In allen allgemeinen Bereichen gilt Maskenpflicht für Besucher und Personal. Neu- und Wiederaufnahmen sollen getestet werden.
Bundesländer dürfen verschärfen
Die Regierung empfiehlt je nach Infektionslage weitergehende Einschränkungen, eine frühere Sperrstunde, Alkoholverbot und Maskenpflicht auf belebten Plätzen, Fernunterricht an Schulen und Unis, verschärfte Maßnahmen in Heimen, Betretungsverbote für Gastro und Handel sowie Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke.
Ab Freitag gültig
Die Maßnahmen treten mit Freitag, 0 Uhr, in Kraft, gelten vorerst für vier Wochen.
Privat keine Kontrollen
In Privaträumlichkeiten darf die Einhaltung der Maßnahmen nicht kontrolliert werden. Kurz appellierte aber, sie trotzdem einzuhalten.