Politik
Diese Kurzarbeits-Regeln gelten in Lockdown 3
Als "entscheidendes Instrument" für die Sicherung von Arbeitsplätzen sieht Arbeitsministerin Christine Aschbacher die Kurzarbeit. So geht es weiter.
Am Samstag verkündete Finanzminister Gernot Blümel im Rahmen einer Pressekonferenz, wie die Politik den von der Coronavirus-Pandemie gebeutelten Betrieben helfen wird und welche erneute Kosten auf den Bund deswegen zukommen. Am Nachmittag meldete sich dann auch Österreichs Arbeitsministerin Christine Aschbacher an die Öffentlichkeit. Via Aussendung verkündete sie: "Angesichts der weiterhin angespannten Gesundheitssituation und des notwendigen Lockdowns ist es wichtig, betroffene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen. Wir haben daher im Oktober gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Anpassung der Kurzarbeit vorgenommen, die eine Reduktion der Arbeitszeit auf 0 Prozent während Lockdownzeiten ermöglicht", betont Arbeitsministerin Christine Aschbacher.
Aschbacher versichert, dass diese Regelung auch während des 3. Lockdowns für alle vom Lockdown betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt. "Die Corona-Kurzarbeit hat sich als eines der entscheidenden Kriseninstrumente bewährt, mit dem wir seit dem Beginn der Corona-Pandemie rund 1,3 Millionen Jobs und Einkommen sichern konnten. Auch im dritten Lockdown ist die Kurzarbeit das entscheidende Kriseninstrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten und Einkommen zu sichern", so die Arbeitsministerin weiter.
Bestehende Kurzarbeitsanträge können unverändert verlängert werden. „So stellen wir sicher, dass die Unternehmen mit ihrem bewährten Team weiterarbeiten können, wenn die Konjunktur wieder anzieht“, schließt Aschbacher.Die derzeitige Phase drei der Kurzarbeit ist für alle die es brauchen bis Ende März möglich.