Reisen

Diese 5 Fehler solltest du bei Hotel-Buchung vermeiden

Ob Luxushotel oder Hostel: Achte bei deiner nächsten Ferienbuchung auf diese Fehler, um unangenehme Überraschungen zu verhindern.

20 Minuten
Es lohnt sich, bei der Buchung eines Hotelzimmers auf einige Tipps und Tricks zu achten, um das beste Angebot zu erhalten.
Es lohnt sich, bei der Buchung eines Hotelzimmers auf einige Tipps und Tricks zu achten, um das beste Angebot zu erhalten.
Getty Images

Bist du ein wahrer Profi, was Ferien buchen anbelangt oder jeweils heillos überfordert, wenn es darum geht, Reisepläne zu schmieden? Diese fünf Tipps könnten dir in Zukunft dabei helfen, deine Hotelbuchung zu optimieren.

1. Du buchst nicht direkt über das Hotel

Buchst du deine Ferien über eine Drittplattform und verläuft alles nach Plan, stößt du in der Regel auf keine Hindernisse. Doch sobald es zu Änderungen, Stornierungen oder anderen Problemen kommt, kann es schnell mühsam werden. Denn dabei müssen die Drittplattformen als Vermittler fungieren, was die Kommunikation und allfällige Rückerstattungen oft erschweren und verlangsamen kann.

Wenn du hingegen direkt beim Hotel buchst, hast du bei Fragen oder Schwierigkeiten eine direkte Anlaufstelle. Viele Hotels garantieren zudem den besten Preis bei Direktbuchungen und verfügen über Prämienprogramme, bei denen du je nachdem von Vorteilen profitieren kannst.

2. Du budgetierst den Gesamtpreis falsch

Wenn du dir ein fixes Reisebudget pro Nacht gesetzt hast, solltest du unbedingt im Hinterkopf haben, dass beim Gesamtbetrag noch weitere Gebühren sowie Steuern für die Übernachtungen anfallen.

Diese sind oft erst ganz am Schluss ersichtlich und könnten dein gesetztes Budget übersteigen. Vor Ort kann es zudem sein, dass du noch eine Kur-, Touristen- oder Citytax bezahlen musst, welche der Destination oder Stadt zugutekommt.

3. Du überprüfst Ort, Datum und Zeit nicht doppelt

Der nächste Tipp scheint auf den ersten Blick offensichtlich zu sein – und doch passieren beim Buchen immer wieder kleine Fehler, die sich durch doppeltes Überprüfen einfach vermeiden lassen. Stimmt das Datum inklusive Jahreszahl überein? Hast du auch wirklich den richtigen Standort des Hotels ausgewählt?

Und zuletzt der Klassiker: Reist du in ein Land mit Zeitverschiebung und hast allfällige Datumswechsel im Überblick? Auch bei den Flügen lohnt es sich, nochmals doppelt zu prüfen, ob das Flugzeug auch wirklich um sieben Uhr abends abhebt und nicht schon um sieben Uhr morgens – während du noch friedlich schlummerst.

4. Du bezahlst nicht mit einer Kreditkarte

Bargeld, Debit- oder Kreditkarte? Auch wenn es heutzutage in den meisten Fällen üblich ist, schon bei der Hotelbuchung die Kreditkarte anzugeben, fragst du dich vielleicht trotzdem ab und zu, ob das die beste Lösung ist. Je nach Art der Kreditkarte dient diese nicht nur als Zahlungsmittel, sondern kann zugleich auch Reiseversicherung oder -angebote enthalten und ist bei Diebstahl oder Verlust schnell gesperrt.

Bei einer Debitkarte könntest du unter Umständen das Problem haben, dass du nicht genügend Guthaben auf der Karte hast, falls du einen Betrag als Depot im Hotel hinterlegen musst.

5. Du fragst vor Ort nicht nach einem Zimmer-Upgrade

Gehörst du zu den Glücklichen, die im Flugzeug schon einmal aus dem Nichts ein Upgrade in die Businessklasse oder die Hotelsuite angeboten bekommen haben? Oder wartest du bis heute vergebens darauf? Das kannst du leicht ändern – oder zumindest versuchen.

Denn viele Hotels sind offen dafür, dir beim Einchecken ein Zimmer in einer höheren Preiskategorie zu geben. Vorausgesetzt natürlich, du fragst freundlich nach und sie haben freie Kapazitäten. Nett fragen schadet nie – und beschert dir im besten Fall ein Upgrade.

1/66
Gehe zur Galerie
    <strong>23.12.2024: Vierfacher Vater vor Weihnachten eiskalt gekündigt.</strong> Ein 37-jähriger Wiener steht kurz vor den Feiertagen vor dem Nichts. <a data-li-document-ref="120079751" href="https://www.heute.at/s/vierfacher-vater-vor-weihnachten-eiskalt-gekuendigt-120079751">Sein Chef hat ihn nämlich per E-Mail über seine Kündigung in Kenntnis gesetzt &gt;&gt;&gt;</a>
    23.12.2024: Vierfacher Vater vor Weihnachten eiskalt gekündigt. Ein 37-jähriger Wiener steht kurz vor den Feiertagen vor dem Nichts. Sein Chef hat ihn nämlich per E-Mail über seine Kündigung in Kenntnis gesetzt >>>
    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
    Mehr zum Thema
    An der Unterhaltung teilnehmen