Politik

Die neuen Corona-Regeln – das geht, das nicht

Was geht zu Ostern, was nicht? Der Oster-Lockdown sorgt für Unklarheiten. "Heute" hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Heute Redaktion
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Shoppen zu Ostern ist nicht möglich: Geschäfte des nicht täglichen Bedarfs in der Ost-Region sperren zu
Shoppen zu Ostern ist nicht möglich: Geschäfte des nicht täglichen Bedarfs in der Ost-Region sperren zu
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Corona hat den Ost-Österreichern einen harten Oster-Lockdown untergejubelt. Noch werden die genauen Regeln ausgearbeitet, einiges scheint schon fix.

Wie lang?

Der Lockdown startet am 1. April, dauert bis inklusive 6. April, also sechs Tage.

Ostereier suchen?

Wohl nicht. Die Ausgangsbeschränkungen dauern 24 Stunden am Tag. Man kann zwar Lebensmittel, Medikamente oder Tabakwaren einkaufen und spazieren gehen, alles andere dürfte allerdings, Stand gestern, untersagt werden.

Osterfeiern?

Nichts geht, Osterfeiern mit haushaltsfremden Personen fallen flach. Erlaubt ist nur ein Treffen mit einer engen Kontaktperson. Eine Einzelperson darf also eine Familie besuchen, aber niemanden mitbringen. Die Familie darf wiederum nicht zur Einzelperson.

Schanigärten?

Die bleiben geschlossen. Laut Ludwig noch für acht bis zehn Wochen.

Osterhaarschnitt?

Kann man kübeln. Friseure, Kosmetikstudios und "körpernahe Dienstleister" schließen bis 7. April.

Tirol-Ausflug?

Nicht ratsam, da Hotels für Touristen geschlossen sind. Ob Verwandtenbesuche in westlichen Bundesländern erlaubt sind, wird erst verkündet.

Museum?

Unmöglich, da Museen und Zoos nicht öffnen.

Sport?

Ist nur allein oder mit einer Person aus dem gleichen Haushalt outdoor möglich. Schwimmbäder und alle Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen.

Tennis im Freien?

Nein, denn das Betreten von Sportstätten wird generell untersagt

Ostermessen?

Feiern aller Religionsgemeinschaften finden unter Auflagen statt. Einhaltung des Mindestabstands und FFP2-Pflicht gelten. Die Messen sollen laut Bischofskonferenz so kurz wie möglich sein, Umzüge sind untersagt.

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