Politik
Die ganze Liste: Das sperrt im Lockdown alles zu
Am Montag legte Gesundheitsminister Anschober die Verordnung für die "Osterruhe" in Ostösterreich vor. Was zusperrt und was offen bleibt.
Also doch! Nach einem "Heute"-Bericht war die Aufregung groß, nun bleibt Takeaway in Lokalen erlaubt. Click & Collect in Shops ebenso. Gesundheitsminister Anschober legte am Montag die Verordnung für die "Osterruhe" in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland vor. Dem war ein virtueller Gipfel mit den drei Landeschefs vorausgegangen.
Der brachte einen Knalleffekt: Wiens Bürgermeister Ludwig prescht bei der Dauer des Lockdowns vor. Anschober hatte die Sperre von 1. bis 6. April festgeschrieben, in Wien aber bleiben Handel, körpernahe Dienstleister, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis 11. April, also bis übernächsten Sonntag, zu. Ludwig folgt damit den Empfehlungen der Experten. Niederösterreich und das Burgenland wollen die Entwicklung abwarten. Zudem fordern Mikl-Leitner und Doskozil einen Gipfel aller Landeschefs am Montag.
Das hat geöffnet
Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs bleiben offen:
➤ Supermärkte. Sie dürfen aber nur ihr "typisches Warensortiment" verkaufen, Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte dagegen nicht.
➤ Lebensmittelhandel, etwa Bäckereien
➤ Apotheken
➤ Drogerien, Drogeriemärkte
➤ Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln
➤ Tiernahrungshandel
➤ Verkauf von Sicherheits- und Notfallprodukten wie etwa Feuerlöschern oder Brennstoffen –, aber keine Waffen und Waffenzubehör
➤ Tankstellen, Stromtankstellen, Waschanlagen
➤ Post, Postpartner
➤ Trafiken, Zeitungskioske
➤ Banken
➤ Kfz-, Fahrradwerkstätten
Take-away erlaubt Umdenken im letzten Moment: Die Abholung von Speisen und Getränken bleibt erlaubt. Das gilt für Lokale ebenso wie für Würstelstände oder Eissalons. Auch Lieferservice ist weiter möglich.
Click & Collect erlaubt Shops dürfen Waren ausgeben.
Gärtnereien Click & Collect
Auch Tierärzte ordinieren.
Das hat Ostern geschlossen
Im restlichen Handel gilt die "Osterruhe". Also: Shops sind zu, Click & Collect aber bleibt erlaubt. Dazu zählen:
➤ Elektrohandel
➤ Sportgeschäfte
➤ Spielzeughandel
➤ Möbelhäuser
➤ Bau- und Gartenmärkte
➤ Blumengeschäfte
➤ Buchhandlungen
➤ Bekleidungsgeschäfte
➤ Schuhgeschäfte
➤ Juweliere
Körpernahe Dienstleister
➤ Friseure
➤ Stylisten
➤ Kosmetiker
➤ Nagelstudios
➤ Piercer und Tätowierer
➤ Achtung, Ausnahme: Fußpfleger dürfen medizinische Notfälle behandeln.
Stillstand für Kultur Tierparks, botanische Gärten, Museen, Kunsthallen, Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive dürfen nicht betreten werden.
Gastro Weiterhin nicht erlaubt sind Schnitzel und Bier im Wirtshaus oder Kaffee und Torte im Kaffeehaus. Takeaway aber ist möglich