Gesundheit
Diese Regeln gelten in Schulen bis nach Weihnachten
Das Maskentragen bleibt aufrecht, jetzt zwei Tests pro Woche Pflicht und die Aufklärung über die Impfung soll forciert werden.
An den Schulen läuft der Unterrichtsbetrieb bis 14. Jänner großteils wie in den vergangenen drei Wochen weiter. Allerdings dürfen wieder mehr externe Personen an die Schulen kommen (mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske). Außerdem werden grundsätzlich zwei PCR-Tests für Schüler pro Woche vorgeschrieben - allerdings nur wenn dies auch möglich ist. An den Schulen soll verstärkt über Covid-Impfungen aufgeklärt werden - für einen Impftermin ist das Fernbleiben von der Schule gestattet.
In einer Novelle zur Covid-19-Schulverordnung sowie einem neuen Erlass wird der Schulbetrieb bis 14. Jänner geregelt, also bis zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien. Demnach müssen die Schüler und Lehrer in dieser "Sicherheitsphase" weiter während des Unterrichts Maske tragen (bis zur Unterstufe Mund-Nasen-Schutz, Oberstufe und Lehrer: FFP2) und - egal ob geimpft oder nicht - dreimal pro Woche einen Coronatest durchführen. Die Präsenzpflicht ist weiter ausgesetzt - wer nicht in die Schule kommen will, braucht dafür nur eine Entschuldigung durch die Eltern. Am 7. Jänner bleiben die Schultore bundesweit geschlossen.
Sprechtage müssen digital stattfinden
Schulveranstaltungen wie Wandertage, Exkursionen oder Skikurse sind bis 14. Jänner weiter verboten. Sprechtage und Tage der offenen Tür müssen digital stattfinden.
Etwas gelockert werden die Bestimmungen für externe Kooperationen. Schulfremde Personen dürfen (mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske) für Maßnahmen zur Lernunterstützung oder der psychosozialen Unterstützung sowie zur Bildungs- und Berufsorientierung für Schüler von Abschlussklassen wieder in die Schule. Schon bisher hatten etwa Schulpsychologen und - sozialarbeiter, Jugend- und Lehrlingscoaches, Lehramtsstudierende, Pflegepersonal oder Sprachhelfer Zutritt. Nach wie vor untersagt sind dagegen etwa von Vereinen abgehaltene Sport- oder Musikkurse.
Mindestens zwei wöchentliche PCR-Tests
In der neuen Verordnung werden außerdem für Schülerinnen und Schüler mindestens zwei wöchentliche PCR-Tests (bisher: einer) vorgesehen - allerdings mit der Einschränkung "wenn keine hinreichend begründbaren Hindernisse entgegenstehen". Derzeit gibt es nur in Wien, Nieder- und Oberösterreich die entsprechende Infrastruktur.
Im Erlass wird festgehalten, dass an den Schulen "die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche forciert werden" soll. Dazu sollen sich die Direktionen mit den jeweiligen Schulärzten absprechen und geeignete Info-Formate organisieren. Das Fernbleiben vom Unterricht für die Covid-19-Impfung wird gestattet.