Anzeige wegen Verleumdung
Die Akte "Lügen-Lena" – muss sie jetzt sogar in Haft?
Eine Anzeige gegen Lena Schilling wegen Verdachts der Verleumdung beschäftigt die Justiz. Im schlimmsten Fall droht der Klimaaktivistin sogar Haft.
52 Seiten stark: Das ist die Sachverhaltsdarstellung, die am Montag bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangt ist, und die "Heute" vorliegt. Penibel werden darin die Medienberichte der vergangenen Tage über Schillings lockeren Umgang mit der Wahrheit aufgelistet.
Justiz muss ermitteln
Auf Seite 16 heißt es dann unter dem Punkt "Ersuchen um Überprüfung des Sachverhaltes hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz wörtlich: "Das Delikt der Verleumdung (§ 297 StGB) ist ein Offizialdelikt und kann ein derartiges Delikt nicht nur vom mutmaßlichen Opfer an die zuständigen Behörden, zur Überprüfung der strafrechtlichen Relevanz eines bestimmten Verhaltens einer Person, herangetragen werden. Bei Bekanntwerden eines derartigen Sachverhaltes (Verdacht der Tatbegehung eines Offizialdeliktes) hat die Behörde/Polizei/Staatsanwaltschaft, die notwendigen Ermittlungen von Amts wegen zu veranlassen."
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"Begründetes Interesse des Wahlvolks an strafrechtlicher Überprüfung"
Und weiter: Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei der hier genannten Person um eine Person des öffentlichen Interesses. Lena Schilling kandidiert ja bekanntlich anlässlich der aktuellen EU-Wahlen als Spitzenkandidatin der Partei "Die Grünen". Dass das Wahlvolk hier ein begründetes Interesse auch an der strafrechtlichen Überprüfung des gegenständlichen Sachverhaltes hat, muss nicht näher erläutert werden."
"Es wird hiermit höflichst ersucht, den gegenständlichen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz, insbesondere hinsichtlich auch des Tatbestandes der Verleumdung (§ 297 StGB), zu überprüfen und erforderlichenfalls das notwendige Strafverfahren einzuleiten", schreibt der Autor der Anzeige abschließend.
Und hier wird es brisant. Denn: Wird tatsächlich ein solches Verfahren gegen die grüne EU-Spitzenkandidatin eingeleitet, in dem sie verurteilt wird, kann sie sogar im Gefängnis landen.
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Konkret heißt es dazu im Paragraf 297StGB: "Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß, dass die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Lena Schilling wird wegen Verdachts der Verleumdung angezeigt, und im schlimmsten Fall droht ihr eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, da sie als Spitzenkandidatin der Partei "Die Grünen" bei den EU-Wahlen eine Person des öffentlichen Interesses ist
- Die Anzeige umfasst 52 Seiten und listet penibel Medienberichte über Schillings Umgang mit der Wahrheit auf, und es wird höflichst ersucht, den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz zu überprüfen und erforderlichenfalls ein Strafverfahren einzuleiten