Burgenland

Dealer zuckt aus, schießt drei Mal auf Abnehmer

Ein mutmaßlicher Dealer, gegen den ermittelt wurde, verlor die Nerven. Er soll drei Mal auf mit einer Gaspistole auf einen Abnehmer geschossen haben.

Michael Rauhofer-Redl
Der mutmaßliche Drogendealer dürfte sich in die Enge getrieben gefühlt haben. Symbolbild.
Der mutmaßliche Drogendealer dürfte sich in die Enge getrieben gefühlt haben. Symbolbild.
Bild: iStock

Von einem gewalttätigen Konflikt in der Drogenszene berichtet die LPD Burgenland am Dienstagmorgen. Die Kriminaldienstgruppe für Suchtmittel des Bezirks Güssing führte Ermittlungen wegen Suchtmittelhandels gegen einen 38-jährigen mutmaßlichen Dealer durch. Einer seiner mutmaßlichen Abnehmer wurde dabei zur Niederschrift in eine Polizeiinspektion geladen.

Im Zuge dieser Niederschrift teilte dieser den Polizeibeamten mit, dass er von seinem Dealer aufgrund der polizeilichen Ermittlungen in dessen nahen persönlichen Umfeld bedroht wurde. Vorerst sei er von dem Mann mit einer Schaufel bedroht worden, ehe der Beschuldigte seine Gasdruckwaffe auf ihn richtete und aus ein bis zwei Meter Abstand dreimal auf ihn abfeuerte.

Sofortige Hausdurchsuchung angeordnet

Die Polizeibeamten hielten betreffend des Sachverhalts mit der Staatsanwaltschaft Eisenstadt Rücksprache. Die Staatsanwaltschaft ordnete die sofortige Durchführung einer bereits beantragten und gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Verdächtigen an. Bei dieser Hausdurchsuchung konnte durch die Beamten Cannabisblüten, geringe Mengen Cannabisharz, diverse Behältnisse/ Verpackungsmaterial mit Kokainanhaftungen, sowie Konsumationsgegenstände sichergestellt werden. Der mutmaßliche Dealer wurde durch die Spezialkräfte festgenommen.

Bei einer weiteren Durchsuchung konnten die Beamten dann noch zwei Gasdruckwaffen auffinden und sicherstellen. Die für die gefährliche Drohung verwendete Gasdruckwaffe und Schaufel konnten im Pkw des Mannes aufgefunden und sichergestellt werden. Zum Tatvorwurf der gefährlichen Drohung zeigte sich der Dealer voll geständig, hingegen dem Suchtmittelhandel zeigte er sich nur teilweise geständig. Der Dealer wurde danach freigelassen und auf freiem Fuß angezeigt.

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