Hohe Strafen drohen

Das ändert sich ab Februar für ALLE Autofahrer

Ab dem 1. Februar gelten nur noch die digitale Vignette und die Klebevignette in Moosgrün für das Jahr 2025 auf Autobahnen und Schnellstraßen.
André Wilding
31.01.2025, 11:30

Die Jahresvignette für das Jahr 2024 läuft am 31. Jänner 2025 endgültig aus. Ab dem 1. Februar muss daher auf Autos, Motorräder und leichten Wohnmobilen die neue Vignette angebracht oder die digitale Vignette gekauft und auch gültig sein. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 103,80 Euro (Pkw) beziehungsweise 41,50 Euro (Motorräder).

Ebenfalls erhältlich sind die 2-Monatsvignette, die 10-Tagesvignette sowie die seit 2024 erhältliche Tagesvignette. Diese gibt es nur digital zu kaufen und sie kostet 2025 für Pkw 9,30 Euro und für Motorräder 3,70 Euro.

18-tägige Wartefrist

Wer den Kauf der digitalen Vignette vergessen hat und dennoch deren Vorteile nutzen will, fährt einfach ins nächste ARBÖ-Prüfzentrum und kann dort die sofort gültige Digitalvignette beziehen, denn die 18-tägige Wartefrist entfällt bei Kauf in einem der österreichweit 90 ARBÖ-Prüfzentrum.

Die Öffnungszeiten der Prüfzentren sind tagesaktuell unter www.arboe.at abrufbar. Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht.

Nachweis aufbehalten

Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden. Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.

Ab 1. Februar sind nur noch Autobahnvignetten für 2025 gültig.
Ab 1. Februar sind nur noch Autobahnvignetten für 2025 gültig.
Bildagentur Zolles

Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt heimischen Lenkerinnen und Lenkern, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben. Solange die Sicht nicht beeinträchtigt wird, gibt es jedoch keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl.

Die Strafen

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine Ersatzmautzahlung zu leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 65 Euro, für mehrspurige 120 Euro. Die neue Jahresvignette ist bis 31. Jänner 2026 gültig.

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