Politik
Corona-"Reintesten" fix – was du jetzt wissen musst
Die Bundesregierung hat sich mit der SPÖ auf eine neue Corona-Teststrategie geeinigt. Auch die Länder und Sozialpartner haben bereits ihr OK gegeben.
Wie die APA am Samstag berichtet, kommt das Corona-"Reintesten" in Österreich! Nach dem "harten" Lockdown, der für alle am 24. Jänner endet, wird es dann möglich sein, mit einem negativen Testergebnis Veranstaltungen zu besuchen oder auch in Urlaub zu fahren.
Die Sozialpartner und die Länder sind mit dieser Vorgangsweise einverstanden, heißt es weiter. Der Plan sieht vor, dass bei Veranstaltungen ab 20 Teilnehmern beim Eintritt ein Corona-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieses Vorgehen soll auch in Hotels zur Anwendung kommen und von den Betreibern überprüft werden. Die Betreiber können auch vor Ort einen Test anbieten, das Material dafür erhalten sie kostenlos.
Gastronomie und Handel ausgenommen
Gastronomie und Handel sind von dem "Reintesten" aber offenbar ausgenommen. Der Entwurf des entsprechendes Gesetzes wird derzeit noch erarbeitet, dürfte aber bereits am Dienstag vorliegen. Der Beschluss im Nationalrat soll dann am kommenden Donnerstag (14. Jänner) erfolgen. Mit den Sozialdemokraten würde der Bundesrat aber jedenfalls keine Hürde mehr bedeuten, berichtet die APA.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, dass man sich aus dem Lockdown "freitesten" und damit schon eine Woche früher wieder in Geschäfte einkaufen gehen oder auch Restaurants besuchen kann. Dieser Vorschlag war von der Opposition allerdings abgelehnt worden - "Heute" berichtete.
Laut APA müssen aber nicht alle Personen einen negativen Corona-Test beim Betreten einer Veranstaltung oder eines Hotels vorzeigen. So sind jene von der Verpflichtung eines solchen Tests ausgenommen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion überwunden haben und als genesen gelten.
Regelmäßige Tests für gewisse Berufsgruppen
Zudem sollen sich gewisse Berufsgruppen auch regelmäßig testen lassen müssen, die Rede ist von wöchentlichen Tests. Das betrifft vor allem körpernahe Dienstleister wie etwa Friseure oder Masseure, aber auch Lehrer, das Personal in den Kindergärten, Schaffner, Fitnesstrainer, Tanzlehrer, Kellner oder das Tourismuspersonal mit Kundenkontakt, heißt es in dem Bericht.
Die Testungen können auch während der Arbeitszeit stattfinden, die Sozialpartner sollen sich auf einen Kündigungsschutz bei positiven Testergebnissen verständigen, berichtet die APA. Personen, die sich nicht testen lassen wollen, müssen eine FFP2-Maske tragen.