Politik
Ab 10. Juni länger offen – die neuen Regeln im Lokal
Die Regierung kündigte am Freitag weitere Öffnungsschritte an. Die Sperrstunde für Gastronomie, Kultur und Co. wird auf 24 Uhr nach hinten verlegt.
Am 19. Mai traten die ersten großen Öffnungsschritte in Kraft. Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport durften nach mehreren Monaten Lockdown endlich wieder öffnen. Ab 10. Juni wird weiter gelockert, wie die Regierung am Freitag bekanntgab.
Public Viewing während der EM
Folgende Regeln gelten ab diesem Tag in der Gastronomie: Ein Punkt, der viele Wirte freuen wird, ist die neue Sperrstunde. Sie wird von 22 Uhr auf 24 Uhr verlängert. Das heißt, die Gäste dürfen länger im Lokal verweilen. Am 11. Juni beginnt zudem die Fußball-EM und einige Spiele sind für 21 Uhr angesetzt, somit steht auch dem Public Viewing unter Einhaltung der 3G-Regel nichts mehr im Weg.
Mehr Leute am Tisch
Weiters kehrt der Babyelefant zurück: Statt zwei Meter wie bisher muss zwischen Tischen nur mehr ein Meter Abstand sein. Indoor dürfen künftig acht Personen am Tisch Platz nehmen. In Gast- und Schanigärten sind es sogar 16 Personen. Diese Zahlen gelten generell bei Treffen.
Alle weiteren Regeln für Kultur, Tourismus, Sport und Co. findest du hier!
Die 3G-Regel bleibt für die Gäste erhalten, auch das gesamte Gastro-Personal muss österreichweit geimpft, genesen oder getestet sein.
3,5 Millionen Menschen erhielten erste Impfung
Sebastian Kurz betonte, dass die Gespräche erfreulich verliefen. Die Corona-Situation stimmt derzeit sehr positiv. 3,5 Millionen Menschen in Österreich sind bereits erstgeimpft.
Die Öffnungsschritte haben auch zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt geführt. 19.000 Menschen sind von der Arbeitslosigkeit nun wieder in Beschäftigung.
Weitere Lockerungen ab 1. Juli
Weiters versprach der Kanzler, dass ab 1. Juli noch weiter gelockert wird. Hier wird die Maskenpflicht reduziert werden, auch die Personenbeschränkungen und die Sperrstunde in den Lokalen fällt weg. Somit wird die Nachtgastronomie im Laufe des Sommers auch wieder möglich.
Gruppenbegrenzungen bei Festen wie Hochzeiten und Geburtstagen werden ebenfalls gestrichen. Die Maskenpflicht bleibt aber in bestimmten Bereichen noch aufrecht, wie etwa im Handel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.