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Corona-Impfung für Sohn – Vater zieht vor Höchstgericht

Weil eine Kärntner Mutter überlegte, ihren Sohn (11) gegen Corona impfen zu lassen, klagte sich der Vater des Buben bis vor den Obersten Gerichtshof.

Tobias Kurakin
Ein kleiner Bub bekommt eine Corona-Impfung. Symbolbild.
Ein kleiner Bub bekommt eine Corona-Impfung. Symbolbild.
Moritz Frankenberg / dpa / picturedesk.com

Die Corona-Impfung wurde im Verlauf der Pandemie zu einem hoch-polarisierten Thema. Nicht nur die kurzzeitig eingeführte und dann wieder abgesagte Impfpflicht ließ die Wogen hochgehen, auch von Gegner vielfach gestreute Falschinformationen rund um den Stich sorgten für Ängste und Sorgen. So auch bei einem Kärntner, der bis zum Obersten Gerichtshof klagte, um eine Impfung seines elfjährigen Sohnes zu verhindern.

Mutter überlegt, Vater klagt

Lange hatte sich die Mutter eines elfjährigen Burschen die Entscheidung schwer gemacht, ob sie ihren Sohn impfen lassen soll oder nicht. Doch noch während die Frau überlegte, zog der von ihr getrennt lebende Kindsvater 2021 vor Gericht, um das mit Rechtsmitteln sofort zu unterbinden.

"Er hat beantragt, der Mutter zu verbieten, das Kind ohne seine Zustimmung impfen zu lassen", sagt Gerold Rader, der Leiter des Bezirksgerichtes Villach, zur "Kleinen Zeitung". Das Gericht entschied dann entgegen der Vorstellung des Vaters und kam zu dem Schluss, dass die Mutter, bei der der Bursche hauptsächlich lebt, die Entscheidung fällen darf.

Der Kärntner ließ das Urteil jedoch nicht auf sich sitzen. Zunächst blitzte sein Anliegen am Landesgericht in Klagenfurt ab, worauf er vor den Obersten Gerichtshof (OGH) zog – und hier erlebte er eine böse Überraschung.

Aufgrund eines Formfehlers sei das Rechtsmittel des Vaters zurückgewiesen worden, heißt es in dem Bericht. So habe der Mann zu begründen vergessen, wieso die Urteile der niedrigeren Instanzen – seiner Ansicht nach – falsch seien.

Der Beschluss des Bezirksgerichts war damit laut "Kleine Zeitung" rechtskräftig. In diesem hieß es: "Bei noch nicht ausreichend einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen – wie hier – genügt die Zustimmung eines Elternteils zur Vornahme der Impfung". Die Mutter dürfte daher ohne Zustimmung des Vaters ihren Sohn impfen lassen.

Bei seinen Ausführungen verwies der Mann immer darauf, dass seine Ex-Frau eine "große Impfbefürworterin". Zugleich verbreitete er gängige Irrglauben über die Corona-Impfstoffe und meinte, dass diese nur eine Notzulassung erhalten hatten und für Kinder unter zwölf Jahren nicht vorgesehen seien.

Falschbehauptungen entscheidend

Die Mutter hielt dagegen, dass sie sich weder als "besondere Impfbefürworterin noch als Impfgegnerin" bezeichnen würde. Sie hätte aufgrund der Pandemie lediglich überlegt, ihren Sohn im Verlauf der Krankheitswelle "irgendwann impfen zu lassen".

Die Gerichte begründeten ihre Entscheidung, der Mutter das Recht zur alleinigen Entscheidung auch damit, dass der Vater im Rechtsstreit Unwahrheiten über den Impfstoff verbreitet hatte. Ob die Mutter ihren Sohn nun auch impfen hat lassen, ist nicht bekannt – für die Entscheidung des OGH war dies auch nicht relevant.

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