Wien
Causa Teichtmeister – was wirklich geschah
Zahlreiche Medien hätten Florian Teichtmeisters Auftritt vor Gerichts genau beobachtet. Doch der Schauspieler sagte ab – "Heute" kennt den Grund.
Die Nachricht kam am Dienstag zur Mittagszeit sehr überraschend: "Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin", hieß in einer mit Ausrufezeichen versehenen E-Mail vom Wiener Landesgericht.
Gemeint war Florian Teichtmeister, der sich am Mittwoch um 10 Uhr im großen Schwurgerichtssaal wegen des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger schuldig bekennen wollte.
Richter bekam ärztliches Attest vorgelegt
Doch was führte wirklich zu diesem Schritt? Nach "Heute"-Infos ging Dienstagvormittag eine ärztliche Krankschreibung an den zuständigen Richter, der diese auch anstandslos akzeptierte. Als ausgeschlossen gilt, dass die angesetzte Hauptverhandlung gegen den ins Bodenlose gefallenen Bühnen-Star, die aufgrund des großen Medieninteresses extra in den größten Saal verlegt worden war, leichtfertig abberaumt wurde. Die vergangenen Wochen haben dem 43-Jährigen massiv zugesetzt, berichten Vertraute.
Ob und wann es zu einem Ersatztermin für Teichtmeister kommt, blieb vorerst völlig offen. Über den Gesundheitszustand wurden keine weiteren Informationen bekanntgegeben. Seine Anwälte waren nicht erreichbar.
Fest steht: Selbst bei langer Verzögerung, bliebe der Strafrahmen (bis zu zwei Jahre Haft) für Teichtmeister gleich. Selbst wenn die Regierung ihre angekündigte Strafverschärfung für den Besitz von kinderpornografischem Material (auf bis zu fünf Jahre) umsetzt, gilt für den Angeklagten das Günstigkeitsprizip. Demnach käme der Wiener weiterhin höchstwahrscheinlich mit einer bedingte Haftstrafe davon.
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