Politik

"Ich bin froh, dass Du nicht mehr in der Politik bist"

Heute Redaktion
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Die Aussage von Meischbergers Bankberater Christoph W. wurde am Donnerstag abgeschlossen. Bankgeschäfte mit Politikern und "Österreich-Bezug" habe er nicht gerne gemacht, erzählte er.

Am 122.Prozesstag konnte das Gericht die Zeugenaussage von Meischbergers früherem Bankberater Christoph W. abschließen. Der Zeuge wurde drei Tage lang befragt. Am heutigen Donnerstag waren Staatsanwälte, der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo und die Verteidiger mit dem Fragen dran.

"Arschloch" Hochegger

Zuvor stellte die Richterin aber noch ein paar Fragen. Sie spielte unter anderem ein Telefonat zwischen W. und seinem Geschäftspartner L. vor, in dem W. ihm von seiner Einvernahme damals bei den Ermittlern berichtete. Er erzählte, was er gefragt wurde und was er geantwortet hat. Das habe er immer so gemacht, gab der Zeuge zu. Schließlich habe er schon seit 25 Jahren eine Geschäftsbeziehung mit L.

Im Zuge des Gesprächs empörte sich W. auch über Peter Hochegger. Der habe - so wusste er scheinbar von den Ermittlern - über die Geldflüsse in Liechtenstein und das "System W." des Bankberaters ausgesagt. Das brachte W. gegenüber seinem Partner L. in Rage. Er schimpfte über Hochegger: "Das ist ein Arschloch. Der benützt mich", sagte er am Telefon. Und: "Der spinnt ja."

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Kein Österreich-Bezug

Im Zuge der Ermittlungen will W. auch zum ersten Mal erfahren haben, dass es sich bei Meischbergers Millionen um Buwog-Geld handelt. Zuvor war ihm immer nur von "Immobiliengeschäften in Ungarn" erzählt worden. Das war auch im Telefonat relevant, wo er meinte: Hätte er die wahre Herkunft des Geldes gekannt, hätte er das Geschäft mit Meischberger nie gemacht.

Da fragt die Richterin nach: Was wäre denn das Problem daran gewesen, wenn man gegenüber der Bank (Hypo Liechtenstein) die Wahrheit gesagt hätte? Meischberger habe die Provision ja - seiner Verantwortung nach - auf ehrliche Weise verdient?

Der Bankberater W. erklärte daraufhin ausführlich (aber für die Richterin nicht ganz schlüssig), dass es die Bank immer vermeiden wollte, wenn große Geldmengen einen "Österreich-Bezug" haben. "Der Neid ist der älteste Österreicher", meinte W., da wäre man als Bank auch ganz schnell in den Schlagzeilen gelandet, wenn das Geld in Österreich verdient worden wäre. Wäre das Geld aus Russland oder einem anderen Land außerhalb der EU gewesen, das sei für die Bank dann eben etwas anderes gewesen.

Aber, einen Österreich-Bezug gab es ja trotzdem, schließlich ist Meischberger als Österreicher hier uneingeschränkt steuerpflichtig, egal wo er das Geld verdient? Diese Nachfrage der Richterin konnte der Zeuge nicht schlüssig beantworten. Er wiederholte nochmal: "Die Bank wollte vermeiden, in's Scheinwerferlicht zu geraten."

"Ich bin froh, dass du kein Politiker mehr bist"

Auch mit aktiven Politikern hatte die Hypo Liechtenstein ein Problem. Die würden dort auch keine Konten bekommen, so der Zeuge. Wieso? Zu viel Formulare, die man da ausfüllen hätte müssen. Weil für Politiker erhöhte Sorgfaltspflichten gelten. Einmal habe er das erlebt, bei einem Konto eines liechtensteinischen Bürgermeisters und da habe er sich geschworen: "Das mach' ich nie wieder."

Deshalb habe er auch Walter Meischberger zu Beginn ihrer Geschäftsbeziehung gesagt: "Ich bin froh, dass Du nicht mehr in der Politik bist." Auch "ein paar andere Sachen über seine politische Tätigkeit" habe er zu Meischberger gesagt. Das präzisierte der Zeuge allerdings nicht.

Wenn die Bank also keine Politiker wollte, hätte man dann auch einem damals aktiven Finanzminister die Konto-Eröffnung verweigert? "Ja", sagte W. "Auch mit Ihnen, Frau Richterin, dürfte ich kein Konto machen."

Nie gesehen, dass Grasser was bekam

Einige Fragen der Staatsanwälte drehten sich im Anschluss um W.s Treffen mit Karl-Heinz Grasser. Da habe es - laut den Kalendern der beiden - mehrere gegeben. Der Zeuge konnte sich an die Treffen nur teilweise erinnern. Eines wusste er aber ganz genau: Bei diesen Terminen sei niemals "Geld bestellt" worden bei ihm, er habe auch kein Bargeld aus Liechtenstein zu diesen Anlässen übergeben.

Der Zeuge W. glaubte ganz genau zu wissen, worauf der Staatsanwalt mit seinen Fragen hinauswollte und versuchte mehrmals, die Befragung abzukürzen, indem er sagte: "Ich habe das nie gesehen, gehört, mit mir wurde nie über so etwas gesprochen. Ich hatte nie eine Wahrnehmung, dass der Herr Meischberger dem Mag. Grasser Geld gegeben hat."

Entsprechende Vorwürfe habe er nur aus den Medien erfahren.

Über diese Vorwürfe sei aber bei Treffen mit Meischberger und seinem Anwalt Toifl gesprochen worden: "Es wurde darüber gesprochen, was in den Medien berichtet wurde." Beim Konto "Karin" habe man darüber gesprochen, ob das wirklich dem Plech gehört oder ob der Bankberater W. da einen Bankfehler gemacht hat.

Aber W. hatte auch da den Staatsanwalt und seine Fragen durchschaut, er sagte: "Ihre Frage zielt sicher da hinaus, ob ich weiß, dass der Grasser Geld bekommen hat, oder ob in meiner Anwesenheit darüber geredet wurde", so W. Er beantwortet die Frage auch gleich: "Darüber wurde in meiner Anwesenheit nie gesprochen."

Nummer kommt im Nachhinein

Grassers Anwalt Norbert Wess wollte ein weiteres Mal herausarbeiten, dass Hocheggers Geständnis unplausibel ist. Denn die Konten, die ihm W. laut Hochegger verraten haben soll, waren noch gar nicht gegründet.

Das bestätigte W. so weit, die Richterin fragt aber noch einmal nach. Kann es zum Termin mit Hochegger schon irgendwelche Unterlagen zu dem Konto gegeben haben?

Konto-Nummern sicher nicht, sagte der Zeuge. Denn die würden erst direkt bei der Konto-Gründung in der Bank in Liechtenstein vergeben. Was es aber scheinbar gegeben haben kann, sind ausgefüllte Konto-Unterlagen samt Losungswort, die erst im Nachhinein mit einer Nummer versehen wurde.

Dass eine solche Vorgangsweise theoretisch möglich ist, bestätigte W. gegenüber der Richterin: Er habe leere Unterlagen mitgehabt, die er - im Falle einer Konto-Gründung - mit den Kunden ausfüllte (Name, Adresse, Losungswort, etc.), unterschreiben ließ und wieder in die Bank brachte. Erst dort wurde dann, bei der formalen Gründung des Kontos, eine Konto-Nummer vergeben.

Damals durfte man dem Kunden noch glauben

Als der Bankberater W. am Ende des Tages von Gerald Toifls Anwalt Oliver Scherbaum befragt wurde, sprach er auch über die damaligen Vorschriften in Sachen Sorgfaltspflicht und inwiefern die Bank nachprüfen musste, woher die Gelder kommen, die Kunden bei ihnen anlegen wollten. Die seien damals weit nicht so streng gewesen wie heute, das müsse man beachten.

"Zu der Zeit durfte man einem Kunden noch glauben, was er gesagt hat", so W. Jetzt müsse man dem Kunden von Anfang an Misstrauen entgegenbringen.

Die Befragung des Zeugen W. konnte vorerst abgeschlossen werden. Hier der heutige Live-Ticker zur Nachlese: