Politik

Buwog: Zeuge widerspricht Hocheggers Geständnis

Heute Redaktion
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Mit Hochspannung wurde der Auftritt von Bankberater W. am 120. Prozesstag im Buwog-Gerichtssaal erwartet. Er widersprach dem Angeklagten Peter Hochegger, der ein Treffen mit ihm als Basis für sein Teilgeständnis genannt hat.

Hocheggers Version der Dinge ist damit erschüttert. Soviel kann man nach dem ersten Tag mit Bankberater Christoph W. bereits sagen. Denn der Banker widerspricht dem Angeklagten in einem wichtigen Punkt.

Hat er nie gesagt

Christoph W. war jahrelang Walter Meischbergers Bankberater in Liechtenstein. Er verwaltete seine Konten dort und auch die von Ernst Plech. Für Hochegger war er wichtig, weil der vor fast zwei Jahren Folgendes behauptete: W. habe ihm bei einem Treffen in Wien im Jahr 2005 verraten, dass eines der drei Liechtensteiner Konten, auf denen die Buwog-Provision landete, eigentlich Karl-Heinz Grasser gehört. Da sei Hochegger klar geworden, dass dieser mitkassiert hatte.

Auf diesem Vorfall fußt also das Teilgeständnis, das Hochegger zu Beginn des Prozesses abgegeben hat. Doch W. dementierte diese Darstellung am Dienstag heftig. Er habe sich zwar mit Hochegger getroffen, doch so etwas habe er ihm sicher nicht gesagt. Da hätte er ja das Bankgeheimnis verletzt, was er "sicher nicht" getan habe. Auch seien zwei der drei erwähnten Konten erst später eröffnet worden, erinnerte er sich.

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Geht Hochegger nichts an

Dass es das Treffen gegeben hat, stellte W. nicht in Abrede. Er habe sich mit Hochegger aber lediglich darüber unterhalten, wohin dieser die Buwog-Provision von seiner Briefkastenfirma Astropolis in Zypern kommend überweisen sollte, schilderte der Zeuge.

Das Geld ging an das Liechtensteiner Konto der Firma Omega. Dass es dann in weitere Folge auf die drei Konten "Natalie", "Karin" und "400.815" aufgeteilt wurde, das sei Hochegger ja gar nichts mehr angegangen, eigentlich: "Das hat den Herrn Dr. Hochegger ja nicht zu interessieren. Das hab ich ihm sicher nicht gesagt."

Abgesehen davon ging die Richterin mit dem Bankberater sämtliche liechtensteinischen Bankunterlagen durch. Kontoeröffnungsunterlagen, Überweisungsbelege und Ähnliches wurden bis ins kleinste Detail besprochen. Zum Beispiel musste der Zeuge seine Handschrift auf den Unterlagen Seite für Seite identifizieren.

Bankgeheimnis kein Thema

Obwohl der heutige Zeuge Bankberater war, spielte das Bankgeheimnis bei der Befragung keine Rolle. Per Rechtshilfeersuchen nach Liechtenstein hat die Richterin geklärt, dass W. zu den Konten der hier Angeklagten aussagen darf. Eine entsprechende Erlaubnis hätten die Betroffenen übrigens schon bei Eröffnung der Konten unterschrieben, merkte die Richterin an.

Im Falle des Konto "Karins" passten die Aussagen des Bankberaters weder zur Anklage, noch zu den Darstellungen der Angeklagten. Er sagte nämlich: Die drei Konten gehörten Meischberger und Plech. "400.815" und "Natalie" gehörten Meischberger, "Karin" gehörte eindeutig Plech.

Die Anklage sagt hingegen: Das Konto "400.815" gehört nicht Meischberger, sondern Grasser. Meischberger sagt wiederum: Das Konto "Karin" gehört nicht Plech, sondern auch ihm selbst.

Interessant auch: Laut W. hatte Meischberger über das Konto "Karin" (das sein Geld gewesen sein soll) überhaupt keine Verfügungsgewalt. Er durfte weder Geld abheben noch Überweisungen anweisen. Meischberger hatte somit keinen Zugriff auf das Geld, das er - seinen Angaben zufolge - Plech für Immobilieninvestitionen in seinem Namen zur Verfügung gestellt haben will.

Banker überprüfte nicht

Am Nachmittag widmete sich die Richterin den einzelnen Einzahlungsbelegen auf die drei Konten "Natalie", "Karin" und "400.815". Da wurde jeweils in einer "vertiefenden Abklärung" vermerkt, wo das Geld herkommt. Alles, was der Bankberater W. da reinschrieb, habe er von Meischberger, schilderte er am Dienstag. Ob diese Angaben auch der Wahrheit entsprechen, darum habe er sich aber nicht gekümmert.

Denn die Überprüfung der Mittelherkunft sei schon beim Hereinkommen des Geldes in die Bank (also bei Überweisung auf das Omega-Konto) überprüft worden. Dafür war W. aber nicht zuständig. Dass das bei Überweisungen innerhalb der Bank üblicherweise nicht mehr in Frage gestellt wurde, wunderte die Richterin ein wenig: "Das hat Sie nicht interessiert?", fragte sie. "Das war damals üblich und hat den Gesetzen entsprochen", so der Zeuge.

Am Nachmittag ging die Richterin dann noch einen Schritt weiter und thematisierte die Aktien-Investitionen, die sowohl vom Konto "Natalie" als auch vom Konto "400.815" getätigt wurden. Das sei allein Meischbergers Idee gewesen, in welche Aktien und von welchem Konto aus investiert wird. Auf ihn, seinen Bankberater, habe Meischberger da nicht oft gehört, meinte W.

Auch zur Übertragung der drei berühmten Konten zur Liechtensteinischen Landesbank (LLB) gelangten wir an diesem Dienstag. Das geschah, weil sich der Bankberater W. selbstständig gemacht hatte und Meischberger mit ihm gemeinsam die Hypo Vorarlberg verließ.

Die Befragung des Christoph W. wird am morgigen Mittwoch fortgesetzt.

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