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113: Schwiegermutter-Geld und Meinl Bank im Fokus

Heute Redaktion
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Am 113. Prozesstag ging die Richterin auf der Spur des Geldes einen Schritt weiter. Nicht mehr Terminal Tower, sondern Konten und Bargeldeinzahlungen waren Thema.

Das berühmte Schwiegermutter-Geld stand am 113. Verhandlungstag im Buwog-Prozess einmal mehr im Mittelpunkt. Der Grund: Auf der Spur des Geldes ist die Richterin in das Konten-Dickicht vorgerückt, das es hier im Prozess zu entwirren gilt.

Schwiegermutter-Geld und Meinl Bank

Konkret sagten am heutigen Mittwoch drei Zeugen aus, die zum "Tatzeitpunkt" allesamt bei der Meinl Bank gearbeitet haben. Laut Anklage wurden dort insgesamt 500.000 Euro von Grasser in bar auf das Konto der Ferint AG eingezahlt. Es handelt sich um das berühmte Schwiegermutter-Geld.

Wieso ist das überhaupt relevant? Sowohl ein Teil der Buwog-Provision als auch das berühmte Geld der Schwiegermutter Grassers landeten schließlich auf einem Konto der Briefkastenfirma Mandarin Group, die dem Vermögensberater Norbert Wicki zuzuordnen ist. Für den Staatsanwalt ein Indiz, dass dieser Teil nicht wie von dem behauptet Meischberger gehörte, sondern eben Grasser.

Was bisher im Buwog-Prozess geschah
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Mal der Minister, mal die Sekretärin

Die drei Zeugen arbeiteten damals allesamt im Kassensaal der Meinl Bank. Frau S. war deshalb da, weil sie im Juli 2005 mehrere Bareinzahlungsbelege über je 25.000 Euro auf das Ferint-Konto ausgestellt hatte. Als Einzahler fungierte ein Bankmitarbeiter, deshalb sei sie davon ausgegangen, dass dieser bereits alle nötigen Details (Wer hat eingezahlt, herrscht Geldwäscheverdacht) geprüft hat.

Die Frau dementierte am Mittwoch ihre Aussage bei der Polizei, demnach sie das Ferint-Konto Grasser zuordnete. Das sagte sie im Gerichtssaal nicht mehr, sie sei damals von "manipulativen Medienberichten" beeinflusst gewesen.

Da kann man ja jeden eintragen

Diese Zuordnung ist deshalb nicht eindeutig zu treffen, weil das Konto der Ferint AG bis ins Jahr 2010 keinen wirtschaftlich Berechtigten hatte. Das sagte eine zweite Zeugin, Frau H., aus. Erst im Zuge einer Prüfung durch die Nationalbank sei man da drauf gekommen.

Dieser Missstand sei im Anschluss in Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der Bank behoben worden. Per Formular sei Grassers Schwiegermutter zur wirtschaftlich Berechtigten erklärt worden. Unterschrift oder Passkopie der Betroffenen brauchte man nicht, so die Zeugin. Da könne man ja jeden als wirtschaftlich Berechtigten eintragen, merkte die Richterin an.

Keine "Schmähführerei"

Den dritten Zeugen, Herrn S., musste die Richterin zurechtweisen. Er möge mit der "Schmähführerei" aufhören, rügte sie ihn. Der Mann hatte zuvor gemeint, die Polizei habe womöglich seine Aussagen im Ermittlungsverfahren falsch protokolliert.

Heute sagte er, er sei in der Bank damals wie ein "Lehrling" behandelt worden, habe Kaffeekochen, Wurstsemmelnholen und die Post aufmachen müssen. Dass seine Paraphe auf einem Bareinzahlungsbeleg über 330.000 Euro auf das Ferint-Konto steht, das konnte er sich auch nicht mehr erklären.

Für Mittwoch war eigentlich auch ein vierter Zeuge aus der Meinl Bank geladen, der ließ sich allerdings entschuldigen.