Politik
Befangen? Grasser-Antrag gegen Richterin abgeblitzt
Wegen privater Twitter-Meldungen ihres Ehemanns hatte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Richterin Marion Hohenecker Befangenheit unterstellt.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte am Mittwoch einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker eingebracht, weil ihr Ehemann sich in zwei Twitter-Postings abschätzig über Karl-Heinz Grasser geäußert haben soll – doch dieser wurde jetzt abgeschmettert.
Die Tweets waren vom privaten Account von Hoheneckers Ehemann Manfred abgesetzt worden. Ainedter wollte der Richterin aus diesen "mitunter äußerst bedenklichen Nachrichten" einen Strick drehen, doch damit kam er beim Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen in Wien nicht durch.
"Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv in Frage stellen", stellte das Gericht in einer Presseaussendung am Donnerstag klar. Aus den Tweets von Hoheneckers Gatten könne man "keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen."
Buwog-Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Aus Sicht des Gerichts stünde dem geplanten Prozessbeginn am 12. Dezember nun nichts im Wege. Wenn da nicht der Oberste Gerichtshof wäre, der bis 11. Dezember prüft, ob Richterin Marion Hohenecker überhaupt formal für den Prozess zuständig ist.
Lesen Sie hier, warum! (red)