Klage auf Schadenersatz
Burgtheater will 76.000 Euro von Florian Teichtmeister
Das Burgtheater klagt Florian Teichtmeister auf Schadenersatz. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf 76.000 Euro.
Er war ein gefeierter Bühnenstar. Nach dem Prozess wegen des Besitzes und Erstellung von Missbrauchsdarstellungen Unmündiger sieht sich der gefallene Schauspieler Florian Teichtmeister erneut mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Wie am Freitag bekannt wurde, klagt das Burgtheater das frühere Ensemblemitglied auf Schadenersatz. Wie das Nachrichtenmagazin "News" berichtet, belaufen sich die Forderungen auf insgesamt 76.000 Euro – dabei geht es um den Kostenersatz für abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte sowie Rechtsanwaltskosten.
Theater hat "keine andere Wahl"
Man habe "keine andere Wahl, als auf Schadenersatz zu klagen", heißt es dazu aus dem Burgtheater. Wann genau es zur Verhandlung kommt, ist noch unklar. "Aktuell werden Schriftsätze vorbereitet", sieht sich das Theater selbst noch in einer Vorbereitungsphase. Teichtmeister hat zwischen 2008 bis 2021 zigtausende Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen gehortet und daraus auch Collagen erstellt. Er wurde dafür im September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.
Das Burgtheater hatte im Vorfeld den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt – wodurch dem Haus Schaden entstanden sei, wird argumentiert.