Wien

Urteil gefallen! Kein Tag Gefängnis für Teichtmeister

Florian Teichtmeister musste sich wegen der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Das Urteil ist gefallen!

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    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Denise Auer

    Schauspieler Florian Teichtmeister hat sich am Dienstag vor dem Straflandesgericht in Wien schuldig bekannt, alle Vorwürfe seien richtig. Der Ex-Burgstar legte ein umfassendes Geständnis ab. "Teichtmeister hat eine echte Chance einen neuen Weg einzuschlagen", fasste ein Gerichtspsychiater zusammen. Daher wäre eine bedingte Einweisung möglich. "Ich empfehle unter den Weisungen von einer Unterbringung bedingt nachzusehen." Teichtmeister murmelte: "Ich wäre damit einverstanden."

    "Es gibt nichts zu beschönigen", meinte der Verteidiger von Florian Teichtmeister bei seinem Schlussplädoyer vor der Urteilsverkündung. Dadurch, dass sich der Schauspieler reumütig geständig zeigte, müssten die Schöffen nicht über die Schuldfrage diskutieren. Es bleibe nur noch die Frage der Strafhöhe und die Form der Unterbringung.

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      Teichtmeister mit seinem prominenten Anwalt Rudolf Mayer
      Teichtmeister mit seinem prominenten Anwalt Rudolf Mayer
      ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

      Teichtmeister bittet um "letzte Chance"

      "Teichtmeister befindet sich seit zwei Jahren in psychiatrischer und therapeutischer Behandlung. Zusätzlich absolviert er freiwillig ein sogenanntes Drogenscreening am AKH." Das sei ebenfalls mildernd zu werten. Außerdem habe er immer die Wahrheit gesagt im Ermittlungsverfahren. Die empfohlene bedingte Einweisung bezeichnet Teichtmeister "als echte Chance". Diese sei jedoch nur "mit einer bedingten Haftstrafe möglich. So will es das Gesetz", so der Jurist.

      "Es ist erschreckend zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und tief was ich getan habe. Hinter jedem Bild steht ein Missbrauch. Ich bereue, mich dazu nicht vorher verantwortet zu haben. Ich befasse mich seit zwei Jahren mit dem Leid der Opfer. Ich übernehme die volle Verantwortung und möchte mich entschuldigen - auch bei meiner Familie", so Teichtmeister. Er schloss sich den Worten des Verteidigers an und bat um "eine letzte Chance."

      Nach den emotionalen Worten des Angeklagten zog sich der Senat schließlich zur Urteilsberatung zurück. Um 13:29 Uhr dann das Hammer-Urteil:

       Freiheitsstrafe von zwei Jahren - bedingt!

      Bedeutet im Klartext: Florian Teichtmeister muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis und darf das Gericht als freier Mann verlassen!

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        Florian Teichtmeister spielte Kaiser Franz Joseph im Historiendrama "Corsage". Dieser Film wurde 2022 als österreichischer Kandidat für die Oscarverleihung 2023 ausgewählt.
        Florian Teichtmeister spielte Kaiser Franz Joseph im Historiendrama "Corsage". Dieser Film wurde 2022 als österreichischer Kandidat für die Oscarverleihung 2023 ausgewählt.
        ©IFC Films / Everett Collection / picturedesk.com

        Probezeit

        Es gilt eine dreijährige Probezeit, er muss sich einer Therapie unterziehen und engmaschig behandeln lassen - inklusive Drogen und Alkoholkontrollen.

        Der Richter begründet das Urteil: "Es besteht kein Zweifel an den Taten. Die wesentliche Frage, war jedoch die, der Bestrafung. Zwei Jahre bedingte Haft sind eine angemessene Strafe für den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Delikte. Es war eine Unzahl an Vergehen." Die Unbescholtenheit und das Geständnis wurden mildernd gewertet. "Sie haben kooperiert und wollten erwischt werden."

        Notrufnummer und Hilfe-Hotline bei Kindesmissbrauch:
        Rat auf Draht: 147
        Telefonberatung die möwe: 01 532 15 15
        Kindernotruf: 0800 567 567
        Opfernotruf Weißer Ring: 0800 112 112
        www.kinderschuetzen.at
        www.pb-fachstelle.at (Fachstelle Prozessbegleitung)

        Und weiter: "Es war keine normale Verhandlung. Sie mussten hier einen Prozess über sich ergehen lassen, der seinesgleichen sucht. Diese Verhandlung war eine besondere Situation für Sie und Sie sind als ruinierter Mann hier erschienen", richtet er sich an den Angeklagten. Richter Apostol spricht den Galgen vor dem Landesgericht an. "Die soziale Ächtung und mediale Vorverurteilung werte ich ebenso mildern, wie ihre Krankheit."

        Der Richter begründete seine Entscheidung ausführlich und schließt: "Wir folgen nicht dem Ruf der Straße!" Teichtmeister nimmt das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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          Bundesheer / OTS