Wien

"Nicht therapierbar!" So geht es mit Teichtmeister weit

Florian Teichtmeister ist bedingt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und muss in Therapie. Eine Psychiaterin hat das Urteil "nicht überrascht".

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    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten.
    Denise Auer

    Schweißgebadet, aber er muss keinen Tag in Haft: Gestern wurde Theater-Star Florian Teichtmeister der Prozess gemacht. Er bekannte sich schuldig: 2 Jahre bedingt. Die Staatsanwältin ließ am Wiener Landesgericht keine Sekunde offen, was sie vom Angeklagten hält (nichts).

    Sie zitierte aus Notizen, die bei Teichtmeister gefunden worden waren, um seine kranke Seele zu skizzieren. "Auf Amazon wird gekauft: Masken, Maulspreizer, Sissy- Outfit, Tierkostüm, Skaterboy-Kleidung, Urin- Trichter, Rasierzeug zum Glattrasieren, Peitsche und Stöcke." Im Zentrum der Anklage: Der Beschuldigte hortete 76.000 Missbrauchsbilder teils von Minderjährigen und verarbeitete sie zu widerwärtigen Sadomaso-Collagen.

    "Ich bin pädophil"

    "Ich bin pädophil", murmelte der laut Gutachter "schwerwiegend und nachhaltig gestörte" Ex-Bühnenstar mit brüchiger Stimme. Dann legte er seine Hände vors Gesicht. An der Rückseite seines etwas eng gewordenen dunkelgrauen Dreiteilers zeichneten sich starke Schweißflecken ab.

    "In der Corona-Zeit nahm ich drei Gramm Koks täglich und geriet in einen Strudel der Süchte. Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe", meinte Teichtmeister und bekannte sich schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine unbedingte Haftstrafe und eine Einweisung gefordert.

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      Teichtmeister mit seinem prominenten Anwalt Rudolf Mayer
      Teichtmeister mit seinem prominenten Anwalt Rudolf Mayer
      ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

      Engmaschige Therapie

      Doch der Richter wollte mit seinem Urteil "nicht dem Ruf der Straße" folgen und entschied auf zwei Jahre bedingte Haft und eine engmaschige Therapie in Freiheit mit wöchentlichen Drogentests – nicht rechtskräftig. Ein Bühnen-Comeback schloss der TV-Star aus, er könne sich eine Zukunft "im Management" vorstellen. Laut Anwalt Rudi Mayer wolle er "jeden Job annehmen, um dem Staat nicht zur Last zu fallen."

      Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner hat das Urteil im Teichtmeister-Prozess "nicht überrascht". "Das Urteil bewegt sich in der geltenden Rechtslage und wird von Juristen als eher streng angesehen. Wenn man für solche Delikte strengere Strafen als Gesellschaft möchte, dann muss man die Rechtslage ändern." Teichtmeister sei ja auch nicht in U-Haft genommen worden", so Kastner am Mittwoch im Ö1-Journal.

      "Nicht überrascht"

      Und weiter: "Also wenn man von einer so hohen Wiederholungsgefahr unmittelbar ausgegangen wäre, wäre vermutlich die U-Haft verhängt worden. Insofern hat mich diese bedingte Strafe und die Einweisung nicht überrascht." Doch wie wird mit Florian Teichtmeister jetzt eigentlich weiter umgegangen? "Es ist eine deviante sexuelle Orientierung, die zur Person gehört und nicht wegbehandelt werden kann. Das ist so", stellt die Expertin klar.

      Aber: "Das einzige, was man tun kann ist, denjenigen zu motivieren und auch zu ermächtigen mit dieser Devianz auf eine sozialverträgliche Art und Weise umzugehen. Und das beginnt in der Regel dort, wo man diese ganzen Ausreden einmal als solche enttarnt und derjenige das auch so einsieht, dass das eigentlich faule Ausreden waren, um sich etwas zu ermöglichen, von dem er natürlich genau weiß, welche Folgen das für die dargestellten Betroffenen hat", sagt Kastner zu Ö1.

      Neigung "nicht ausleben"

      Der bestmögliche Ausgang sei, dass solche Personen zwar weiterhin mit einer solchen Neigung leben, aber "um keinem zu schaden – auch nicht mittelbar – diese Neigung nicht auslebt. Mehr kann man nicht erreichen und es ist jetzt nicht so, dass man das jetzt mit einem Medikament wegbehandeln kann und dann ist das los."

      Die Bewährungszeit dauert im Fall Teichtmeister fünf Jahre. Doch ist das eigentlich genug oder muss danach auch noch etwas passieren? Dazu stellt Kastner im Ö1-Journal klar: "Wenn man davon ausgeht, dass das ein lebenslanges Faktum sein wird, dass derjenige diese Bedürfnisse, Wünsche oder Neigungen hat, relativ kurz. Jemand der wirklich Verantwortung für sein Handeln übernimmt und sicherstellen will, dass er nicht wieder rückfällig wird, wird gut beraten sein, diese Therapie eigenmotiviert über die fünf Jahre hinaus fortzuführen."

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        Bundesheer / OTS