Zehn Monate bedingte Haft

Bub starb bei Fenstersturz – viele Tränen vor Gericht

Noch immer ist das Entsetzen groß: Nach dem tödlichen Fenstersturz ihres Sohnes (5) gab es am Dienstag in Linz das Urteil für Mutter und Stiefvater.

Lea Strauch
Bub starb bei Fenstersturz – viele Tränen vor Gericht
Mutter und Stiefvater des verstorbenen Kindes (5) mussten sich am Dienstag am Linzer Landesgericht verantworten.
"Heute"

Nach dem tödlichen Fenstersturz eines fünfjährigen Kindes am 2. März herrscht noch immer große Trauer in Linz. Mutter und Stiefvater mussten sich am Dienstag am Linzer Landesgericht verantworten. Der Vorwurf: grob fahrlässige Tötung.

Mindestens eine Stunde war der Fünfjährige alleine in der Wohnung – eingesperrt in seinem Zimmer. Die Eltern sollen währenddessen spazieren gegangen sein. Eine Passantin fand den Bub gegen 16.30 Uhr auf dem Boden vor dem Wohnhaus liegend und alarmierte den Notruf. Trotz Wiederbelegungsversuchen verstarb der Fünfjährige wenig später im Krankenhaus.

Alle Fenster gesichert – bis auf eines

"Der Sohn hat verzweifelt nach seinen Eltern gesucht und deswegen das Fenster aufgemacht", so die Staatsanwältin am Dienstag. Immer wieder bezog sie sich auf ein Ritual aus dem Kindergarten, bei dem die Kinder auf eine Fensterbank klettern und den Eltern zum Abschied nachwinken.

Stiefvater und Mutter würden sich der fahrlässigen Tötung schuldig bekennen, so der Verteidiger. "Sie wissen, dass sie einen Fehler gemacht haben und werden es sich nie verzeihen." Beide zeigten sich am Dienstag geständig.

Große Trauer nach Sturz

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    Kerzen vor dem Gebäude zeugten von der großen Trauer nach dem Tod des Kindes.
    Kerzen vor dem Gebäude zeugten von der großen Trauer nach dem Tod des Kindes.
    Mike Wolf

    "Ich habe das Fenster nicht als Gefahr gesehen", erklärte sich der Stiefvater (39) vor Gericht. Der Griff lag auf einer Höhe von 1,90 Meter – der kleine Sohn war bloß einen Meter groß. "Ich habe das einfach falsch eingeschätzt." Alle anderen Fenster in der Wohnung habe er aber gesichert.

    Viele Tränen vor Gericht

    Die Mutter (36) brach während und nach ihrer Befragung immer wieder in Tränen aus – die Kommunikation gestaltete sich schwierig. Auf die Frage, warum der Sohn im Zimmer eingesperrt wurde, sagte sie nur: "Ich weiß nicht, wie das passieren konnte." Immer wieder gab sie an, sich nicht mehr erinnern zu können.

    Dass der Fünfjährige mindestens eine Stunde lang alleine gelassen wurde, sei laut dem Stiefvater nicht geplant gewesen. "Wir wollten nur etwas aus dem Auto holen." Die Schlüssel funktionierten aber nicht – da hätten sie beschlossen, eine Runde spazieren zu gehen.

    Zehn Monate bedingte Haft

    "Man hätte den Sohn nicht so lange alleine lassen sollen. Das Kinderzimmer ist nur ein sicherer Ort, wenn die Eltern in der Nähe sind", fasste der Richter kurz vor 12 Uhr zusammen. Mutter und Stiefvater wurden wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und jeweils zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

    Mildernd wirkte sich laut dem Richter aus, dass beide Elternteile sich zumindest der fahrlässigen Tötung schuldig bekannten und sich geständig zeigten. "Da es sich bei dem Opfer um den leiblichen, beziehungsweise Ziehsohn handelt, wiegt der Verlust besonders schwer", so der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

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