Anklage gegen Mutter

"Eine Stunde nicht in Wohnung" – da stürzte Kind in Tod

In Linz kam es Anfang März zu einer fürchterlichen Tragödie. Ein fünfjähriger Bub stürzte aus einem Fenster in den Tod. Die Mutter muss vor Gericht.

Oberösterreich Heute
"Eine Stunde nicht in Wohnung" – da stürzte Kind in Tod
Hier stürzte der 5-Jährige im März aus dem Fenster. Laut Anklage waren seine Mutter und ihr Lebensgefährte nicht in der Wohnung.
Mike Wolf

Nach dem tödlichen Fenstersturz eines Bub (5) am 2. März in Linz war das Entsetzen groß. Das Kind fiel aus dem Fenster, wurde unter ständigen Wiederbelebungsversuchen vom Notarztteam ins Linzer Kepler Klinikum gebracht.

Auch dort versuchten Ärzte weiter, das Leben des Kleinen zu retten. Das Kind verstarb noch an der Unfallstelle an den Folgen der schweren Verletzungen. Laut Auskunft der Mediziner dürfte der Bub beim Sturz ein Polytrauma erlitten haben.

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    Der 5-Jährige stürzte aus dem Fenster im vierten Stock. 
    Der 5-Jährige stürzte aus dem Fenster im vierten Stock.
    Mike Wolf

    "Das Obduktionsergebnis ist da, die Verletzungen passen mit dem Sturzgeschehen zusammen", bestätigte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, damals im "Heute"-Gespräch. "Es wurden schwere, massive Verletzungen beim Buben festgestellt."

    Der Fenstersturz war rasch ein Fall für die Justiz: "Gegen die Mutter und ihren Lebensgefährten wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt", wie Breiteneder erklärte.

    Nach intensiven Ermittlungen steht jetzt fest: Die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte müssen am 23. Juli vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, den Buben mindestens eine Stunde alleine in der Wohnung gelassen zu haben. Das Kind öffnete dann ein Fenster im Kinderzimmer und stürzte in die Tiefe.

    Den Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Mutter eines fünfjährigen Jungen, der in Linz aus einem Fenster stürzte und starb, muss vor Gericht erscheinen, da sie das Kind mindestens eine Stunde lang alleine in der Wohnung gelassen hat
    • Die Staatsanwaltschaft wirft ihr und ihrem Lebensgefährten grob fahrlässige Tötung vor
    • Beiden drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
    red
    Akt.