Burgenland
Bub in Bach ertrunken, Schuldspruch für Burgenländerin
Der Zweijährige war im August in Obhut der Frau in einen Bach gestürzt und ertrunken. Sie wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.
Nach Tod eines zweijährigen Buben, der im August in Langeck im Bezirk Oberpullendorf in einen Bach gestürzt und ertrunken war, musste sich am Freitag eine 26-jährige Burgenländerin vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Ihr wurde grobfahrlässige Tötung vorgeworfen.
Der Zweijährige, das Kind von Bekannten, war am 23. August gemeinsam mit dem sechs Jahre alten Sohn der Frau in Obhut der Angeklagten. Während sie mit der Mutter des Buben telefonierte, liefen die beiden Buben auf einem Güterweg in Richtung einer Brücke. Der kleinere der beiden stürzte ins Wasser. Zwei Stunden lang suchten die Einsatzkräfte auf Hochtouren nach dem Kind. Doch vergeblich: Er konnte etwa 200 Meter von der Unglücksstelle entfernt nur noch tot geborgen werden.
Tödlicher Sturz in Bach – wird jetzt das Rätsel gelöst?
Die Frau bekannte sich nicht schuldig, wurde jetzt aber zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro und je 5.000 Euro Trauerschmerzen an die Eltern verurteilt. Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass die Frau verantwortungslos und grob fahrlässig gehandelt habe.