Politik

Das sind die Anweisungen aus dem BMI im Wortlaut

Das Mail aus dem Kommunikationsbüro des BMI zur Medienarbeit der Polizei sorgt weiter für Unmut. Hier das Schreiben im Wortlaut.

Heute Redaktion
Teilen

Das Innenministerium unter der Leitung von Minister Herbert Kickl (FPÖ) gerät nach den am Montag geleakten Informationen zur polizeilichen Medienarbeit unter Druck. In dem Schreiben, das vom BMI-Ressortsprecher Christoph Pölzl verfasst und verschickt wurde, werden (eigenen Angaben zufolge) Anregungen zu einer verbesserten Medienarbeit von Polizei und BMI gegeben.

Die Opposition verurteilt die umstrittenen Anweisungen und fordert Kickls Rücktritt. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundespräsident Alexander Van der Bellen kritisieren das Mail. Von einer "Informationssperre" könne aber keine Rede sein, so zumindest das BMI in einem Statement.

Sexualverbrechen proaktiv aussenden

Zur Berichterstattung über Sexualdelikte heißt es etwa im Wortlaut: "Sexualdelikte sind aus Opferschutzgründen ein heikles Thema, dennoch darf ich euch bitten, vor allem Taten die in der Öffentlichkeit begangen werden, besondere Modi Operandi (z.B. antanzen) aufweisen, mit erheblicher Gewalteinwirkung oder Nötigung erfolgen, oder wenn zwischen TäterIn und Opfer keine Verbindung besteht, auch proaktiv auszusenden. Sollte dies aufgrund einer kleinen Ortschaft nicht möglich sein, so könnte man beispielsweise nur den Bezirk als Ortsangabe nennen. Wenn es sich um eine reine familieninterne Tat handelt, oder opfer- bzw. datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, so kann selbstverständlich nach wie vor von einer Veröffentlichung abgesehen werden."

Herkunft nennen

Zum Thema Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus wird vorgeschlagen: "Hinkünftig darf ich darum ersuchen, die Staatsbürgerschaft einer mutmaßlichen Täterin bzw. eines mutmaßlichen Täters in euren Aussendungen zu benennen. Zudem gegebenenfalls bei einer/einem Fremden deren/dessen Aufenthaltsstatus, bzw. ob es sich um eine Asylwerberin bzw. einen Asylwerber handelt. Dieses Vorgehen wird in der Regel aus einer datenschutzrechtlichen Betrachtung heraus möglich sein. Einige von euch machen dies bereits, die anderen darf ich nun dazu einladen (zumal diese Infos meist ohnehin telefonisch erteilt werden). Ebenfalls ersuche ich diese Sprachregelung auch in Interviews umzusetzen. Wichtig ist hier die eigenständige Beurteilung, wie viele Informationen in Kombination eine Zuordenbarkeit der in einer Aussendung genannten Personen zu einer konkreten Person ermöglichen. Eine solche Möglichkeit der Zuordnung ist jedenfalls zu vermeiden und wäre auch gesetzeswidrig."