Kränkelndes Gesundheitssystem

Bitte warten! Bis zu 42,5 Tage Wartezeit für MRT-Termin

Die Wartezeit für einen MRT-Termin kann in Wien schon einmal etwas länger sein. Die gesetzliche Frist von 20 Werktagen wird dabei oft überschritten.

Wien Heute
Bitte warten! Bis zu 42,5 Tage Wartezeit für MRT-Termin
Auch Patientenanwalt Dr. Gerhard Jelinek möchte Patienten möglichst rasche MRT-Termine garantieren.
Stadt Wien/ Georg Wilke/ Pixabay

In Wien wartet man aktuell durchschnittlich 21 Tage auf einen Termin für eine Magnetresonanztomografie (MRT). Das überschreitet jedoch die gesetzliche Vorgabe von 20 Werktagen. 2018 wurde das Gesetz fixiert, um Patienten einen möglichst raschen Termin garantieren zu können. Bisher funktioniert der Plan aber nur mäßig und die Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft häufen sich.

Mehr Zuweisungen, aber keine Aufstockung der Geräte

Seither habe man rund 30 bis 50 Prozent mehr Zuweisungen bei immer noch gleich viel Geräten im externen Bereich außerhalb der Spitäler. "Das heißt, es geht sich schlichtweg nicht mehr aus", meinte der Radiologe Gerhard Zier, Vorsitzender des Fachausschusses für Bildgebende Diagnostik der Fachgruppe Gesundheit in der Wirtschaftskammer Wien, gegenüber Radio Wien.

"Wenn sich der Plan nicht ändert, wird sich auch an den Wartezeiten nichts ändern", so Zier gegenüber Radio Wien. Er fordert von der Krankenkasse die Aufnahme von mehr MRT-Geräten im Großgeräteplan.

Keine akute Zunahme in den letzten Monaten

Dr. Gerhard Jelinek, Patientenanwalt, erklärt auf "Heute"-Nachfrage, dass die "MRT-Wartezeiten" ein Thema seien, dass die WPPA (Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft) immer wieder einmal beschäftigen würde. "Pro Jahr gibt es Schnitt 10–12 Beschwerden darüber. Es wird – in Wien – von Wartezeiten zwischen 2 und 4 Monaten auf Kassengeräte-Untersuchungen berichtet". Das hänge aber auch vom Gegenstand der Untersuchung ab, so Jelinek.

Patienten oft ungeduldig

Bei der Suche nach einem MRT-Termin würden Patienten auch immer wieder einmal die Nerven verlieren. "Diese Patienten fragen dann um einen privaten Termin an, den sie dann zwar sofort erhalten, aber auch selbst bezahlen müssen. Eine (auch nur teilweise) Rückvergütung durch die Sozialversicherung erfolgt in diesem Fall nicht".

Dies sei unbefriedigend, da in der Vereinbarung des Dachverbandes der Sozialversicherung mit den Kassen-Instituten eigentlich eine Frist von 5 Tagen für dringende Fälle und max. 20 Tagen für sonstige Untersuchungen vorgesehen ist, erklärt der Patientenanwalt.

Keine Sanktionen für die Nichteinhaltung

Überprüft und sanktioniert werde die Nichteinhaltung dieser Frist allerdings nicht. Die auf der Homepage der SV nachlesbaren Wartezeiten stellen sich viel zu oft als unrealistisch dar. "Die Institute verfügen ja meist über mehrere MRT-Geräte, von denen nur für eines ein Kassenvertrag besteht". Aktuell ist bei einigen Instituten eine Wartezeit zwischen 20 und 42,5 Tage zu erwarten.

Großgeräteplan soll überarbeitet werden

Die SV rechtfertige diesen Missstand mit der Behauptung, von Ärzten werde zu leichtfertig eine MRT-Untersuchung angeordnet, so Jelinek. Auch würden Spitäler ihre Patienten oft an den niedergelassenen Bereich verweisen, statt die Untersuchungen selbst durchzuführen. "Ob dies zutrifft, ist in der Allgemeinheit der Behauptung schwer zu überprüfen. Jedenfalls dürfte der Großgeräteplan, der regelt, wie viele Kassengeräte benötigt werden, dringend revisionsbedürftig sein".

Dringende Fälle – Vermerk auf Überweisung

Die WPPA hat mit Rücksicht auf das Bevölkerungswachstum in Wien festgestellt, dass die derzeit 18 verfügbaren Geräte auf mindestens 25 aufgestockt werden müssten. "Für die Patienten empfiehlt es sich jedenfalls, in dringenden Fällen darauf zu achten, dass der Arzt dies auf der Überweisung vermerkt; dann besteht eine Chance auf kürzere Termine". Beschwerden werden von der WPPA entgegengenommen und gesammelt, um damit auf politische Entscheidungsträger einzuwirken und die Situation verbessern zu können.

red
Akt.
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