Politik

Penis-Fotos auf Kanzleramts-Seite geben Rätsel auf

Das Versenden von Dickpics ist bisher nicht strafbar. Staatssekretärin Claudia Plakolm will das nun ändern – und fordert Haft von bis zu einem Jahr.

Leo Stempfl
Schon bald soll das ungefragte Versenden von Dickpics unter Strafe gestellt werden.
Schon bald soll das ungefragte Versenden von Dickpics unter Strafe gestellt werden.
Helmut Graf

Die vermeintliche Anonymität im Internet hat zu einer besorgniserregenden Entwicklung geführt. Tausende Menschen, überwiegend Frauen, bekommen tagtäglich ungefragt sogenannte Dickpics zugeschickt. Besonders häufig passiert das auf Plattformen, die vermeintlich selbstlöschende Nachrichten anbieten, also etwa Snapchat.

Das Problem dabei: In Österreich ist das ungefragte Versenden an sich nicht strafbar, sondern lediglich das Weiterleiten solcher Nacktbilder an Dritte oder das Veröffentlichen. Im digitalen Raum gibt es hier also großen Nachholbedarf, was sexuelle Belästigung betrifft (die nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar ist).

Dickpic-Paragraph soll her

Fast 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen sind von sexueller Gewalt im Internet betroffen. 46 Prozent aller Frauen zwischen 18 und 36 haben bereits ein Dickpic bekommen, 89 Prozent davon (auch) ungefragt. Bei den 11- bis 18-Jährigen sind es 20 Prozent. Einziger Weg, dagegen vorzugehen, ist der zivilrechtliche. Dieser ist aber mit großen Kosten, Mühen und Risiko verbunden.

Das soll sich nun ändern. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm fordert anlässlich des internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen die Einführung eines "Dickpic-Paragraphen". Dieser soll dafür sorgen, dass das ungefragte Senden von Dickpics auch im Strafgesetz unter Sexuelle Belästigung fällt.

"Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert. Das Internet darf keine rechtsfreie Zone sein, was im echten Leben strafbar ist, muss auch im digitalen Raum Konsequenzen haben. Wir brauchen einen 'Dickpic Paragraph' der Belästiger auch für ihr Handeln verantwortlich macht. Belästigung und Gewalt gehen Hand in Hand – bekämpfen wir das eine, bekämpfen wir auch das andere. Besonders im digitalen Raum müssen wir klare Regeln schaffen und junge Frauen schützen", so Plakolm.

Online-Anzeige, bis zu 1 Jahr Haft

Es gibt auch bereits einen Vorschlag, wie der geänderte Gesetzestext ausschauen soll. Dem Paragraphen zu Sexuellem Missbrauch soll ein Absatz angefügt werden, durch den auch jene bestraft werden, die "pornografische Inhalte an eine andere Person im Wege der Telekommunikation" gelangen lassen, "ohne von dieser hierzu aufgefordert worden zu sein". In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.

Ist der Empfänger unter 14 Jahre alt, würde eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Ist der Täter nicht mehr als vier Jahre älter, entfällt dieses höhere Strafmaß.

Sobald der Dickpic-Paragraph gesetzlich verankert ist, soll eine Online Anzeige möglich sein und so ein Gang zur nächsten Polizeidienststelle nicht notwendig werden. Die Kosten für die Ausforschung der Täter sollen – genauso wie etwa beim Delikt der üblen Nachrede – entfallen. Alle Informationen sind auch unter www.ungefragt.at abrufbar.

Dickpics auf Kanzleramts-Website

Pikant: Ausgerechnet auf jener Seite, die über die aktuelle Rechtslage hinweist (laut der das Veröffentlichen solcher Bilder strafbar ist), Statistiken aufzeigt und zu einer ORF-Reportage auf Youtube verlinkt, findet sich unten eine große Collage von vier Dickpics. Diese sind dabei recht dürftig verpixelt, stellen also für viele wohl auch eine ungefragte Ansicht von Dickpics dar.

Dafür verantwortlich ist laut Impressum das Bundeskanzleramt selbst. Auch die Bilder stehen im Eigentum des Bundeskanzleramts Österreich. "Heute"-Recherchen ergaben, dass es sich bei den Fotos tatsächlich um ungefragt versandte Bilder handelt.

Mit dieser Collage soll auf das Problem von Dickpics hingewiesen werden.
Mit dieser Collage soll auf das Problem von Dickpics hingewiesen werden.
ungefragt.at
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