Fahrlässige Körperverletzung
Betrug mit Abnehmspritzen – Unternehmer müssen in Haft
Am Montag wurden zwei Unternehmer zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie hatten gefälschte Abnehmspritzen verkauft.
Am Landesgericht Steyr fand am Montag der Prozess gegen zwei Unternehmer – 57 und 46 Jahre alt – wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz statt. Die Beschuldigten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben.
Gesundheitliche Probleme für Opfer
Statt den Abnehmspritzen, den "Ozempic"-Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid, bezogen die Unternhemer von einem Deutschen, der keine Zulassung für den Vertrieb besessen habe, Injektionen mit Insulin. Der Mediziner, dem sie von Anfang bis Mitte September des Vorjahres 225 Pens zum Stückpreis von 205 Euro vermittelt haben sollen, gab diese an Patientinnen weiter. Drei Frauen erlitten dadurch gesundheitliche Probleme.
Haft und Geldstrafe
Die Männer wurden zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, zudem bekamen beide eine Geldstrafe. Der Erstangeklagte muss 180 Tagessätze a vier Euro – in Summe 720 Euro – und der Zweitangeklagte 120 Tagessätze a 55 Euro – macht in Summe 6.600 Euro – zahlen. Ein an den Verkäufen beteiligtes Unternehmen der Angeklagten wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 2.550 Euro (85 Tagessätze a 30 Euro) verurteilt. Ein Beschuldigter akzeptierte das Urteil, der andere kündigte Rechtsmittel an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
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Auf den Punkt gebracht
- Zwei Unternehmer wurden am Montag zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie gefälschte Abnehmspritzen verkauft hatten, die gesundheitliche Probleme bei drei Frauen verursachten.
- Zusätzlich zu den Haftstrafen wurden Geldstrafen verhängt, und die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da einer der Beschuldigten und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel angekündigt haben.