Politik
Ausgehverbot ist "Eingriff in persönliche Freiheit"
Die Bundesregierung plant eine nächtliche Anwesenheitspflicht für Flüchtlinge in Asylquartieren. Verfassungsjuristen sehen die Maßnahme eher skeptisch.
Die geplante nächtliche Anwesenheitspflicht für Asylwerber der Bundesregierung dominiert weiterhin die österreichischen Schlagzeilen.
Wie "Heute.at" berichtete möchte Innenminister Herbert Kickl die Hausregeln für Bewohner von Asylquartieren strenger gestalten. Von 22.00 bis 6.00 Uhr müssen Flüchtlinge im Heim sein. Kritik an de Plänen gibt es nicht nur von Seiten der Opposition, auch Juristen sehen den Plan skeptisch.
"Freiwillig oder eingewiesen"
Die Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger haben sich gegenüber der "APA" zu dem Thema geäußert und dabei auch ihre Zweifel zum Ausdruck gebracht. "Maßgeblich ist, ob die Personen freiwillig in einem Heim wohnen oder dort mit behördlicher Verfügung eingewiesen werden. Wenn sie freiwillig dort sind, müssen sie sich der Hausordnung beugen", so Öhlinger zur "APA".
Zudem stellte der Jurist klar, dass 22.00 Uhr für Erwachsene "indiskutabel" sei. Die Hausordnung dürfe auf keinen Fall schikanös sein. Besonders schwierig werde es, wenn Personen einer Unterkunft zugeordnet werden. "Dann wäre ein Ausgehverbot ein Eingriff in die persönliche Freiheit, für den ich nirgendwo eine verfassungsrechtliche Grundlage sehe", stellt Öhlinger klar.
Anwesenheitspflicht = Freiheitsbeschränkung?
Ähnlich sieht es auch Bernd-Christian Funk. Demnach könne eine
Anwesenheitspflicht als Freiheitsbeschränkung wirken. Von besonderer Bedeutung sie, wie eine solche Pflicht ausgeführt werde. "Wird der oder die Betreffende ausfindig gemacht, zwangsweise in das Heim verbracht, vielleicht mit der Polizei gesucht", zitiert der ORF die Aussage des Verfassungsjuristen.
So würde ein genereller "Misstrauensvorschuss" bedeuten, dass es sich um gefährliche Personen handelt, die für eine Zeit in ein Quartier weggesperrt werden müssten. Funk: "Und das ist es ja und das läuft auf eine unzulässige Beschränkung der persönlichen Freiheit hinaus."
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