Jetzt ist es fix: Ex-Milliardär René Benko muss für die nächsten zwei Wochen hinter Gittern bleiben – in der Wiener Justizanstalt Josefstadt, auch "Graues Haus" genannt. Am Freitagnachmittag wurde über den gefallenen Immo-Jongleur Untersuchungshaft verhängt.
Als Haftgründe werden Verdunkelungs und Tatbegehungsgefahr angenommen, heißt es in einer Aussendung des Wiener Straflandesgerichts. Beantragt wurde die U-Haft von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Benko u.a. Untreue und betrügerische Krida vorwirft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der 47-jährige Tiroler war Donnerstagfrüh in seiner Luxusvilla in Innsbruck festgenommen worden. Nach einer ersten Einvernahme (bei der er schwieg) wurde er in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert, aber noch im Laufe des Tages nach Wien überstellt. Um kurz nach 17 Uhr kam er im Justizwache-Wagen im Grauen Haus an.
Nach Wien gebracht wurde Benko, weil die WKStA in Wien sitzt und dementsprechend das Wiener Landesgericht für Strafsachen für die Haftverhandlung zuständig ist.
Bei seiner Einvernahme durch das Gericht am Freitag im Beisein seines Verteidigers machte er keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Die U-Haft-Entscheidung ist rechtskräftig, da Benko beziehungsweise sein Anwalt auf eine Beschwerde verzichteten.
Das heißt: Für die nächsten 14 Tage – so lange wird die U-Haft zunächst grundsätzlich verhängt – bleibt Benko in der JA Josefstadt. Statt Bergpanorama in Innsbruck zeigt sein Blick nach draußen jetzt Gitterstäbe und graue Wände.
Spätestens am 7. Februar muss über eine allfällige Fortsetzung der U-Haft entschieden werden.
Gegen eine Kaution freizukommen, ist im Falle Benko übrigens nicht möglich. Das geht prinzipiell nur, wenn als Haftgrund ausschließlich Fluchtgefahr angegeben ist. Bei Benko werden als Haftgründe aber, wie erwähnt, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angeführt und keine Fluchtgefahr.
Benkos Anwalt, der renommierte Wirtschaftsstrafverteidiger Norbert Wess, sagt gegenüber "Heute": "Wir haben die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis zu nehmen, möchten diese öffentlich aber nicht weiter kommentieren."
Im Häf’n muss der luxusverwöhnte Benko seine gewohnten Standards jetzt total herunterschrauben. Unterbringung und Verpflegung liegen weit unterhalb von Luxusvilla; Kaviar und Rotwein. Was den prominenten Häftling erwartet:
Die erste Nacht im Grauen Haus verbrachte Benko in einer Einzelzelle. Laut gesetzlicher Regelung sollen Untersuchungshäftlinge nicht gemeinsam mit anderen anderen untergebracht werden, wenn sie nicht oder nur wegen geringfügiger strafbarer Handlungen vorbestraft sind. Benko wird in der Zelle, wie bei prominenten Häftlingen anfangs üblich, videoüberwacht.
„Wir haben die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis zu nehmen, möchten diese öffentlich aber nicht weiter kommentieren“Norbert WessAnwalt von René Benko
Vorerst dürfte er in der Einzelzelle bleiben – das kann sich allerdings jederzeit ändern. Denn im Grauen Haus herrscht akuter Platzmangel, das im Umbau befindliche Gefängnis ist chronisch überbelegt. Je nach Zahl der Neuzugänge in den nächsten Tagen wird es Benko nicht erspart bleiben, in eine Zelle mit Mehrfachbelegung zu übersiedeln.
Dort sind die Häftlinge meist zu viert, es gibt Stockbetten – ohne Leiter. Sollte Benko ein oberes Bett erwischen, wird er klettern müssen.
U-Häftlinge dürfen immerhin eigene Kleidung und Unterwäsche tragen.
Es gibt Gemeinschaftsduschen. Tägliches duschen ist jedoch nicht angesagt.
Was den Speiseplan betrifft: äußerst karg. Semmel oder Schwarzbrot zum Frühstück (um 7 Uhr, Tagwache ist um 6) und Abendessen, mit portionsweise Butter sowie Marmelade, Honig, Haselnusscreme, Käse oder Wurst. Zu trinken werden abwechselnd Kaffee (mal mit Milch, mal schwarz) und Tee (mal schwarzer, mal Früchtetee) serviert.
Warmes Essen gibt’s mittags – stets eine Suppe, dann beispielsweise Knacker mit Kartoffelpüree und Salat, gekochtes Rindfleisch mit Semmelkren, gebratenen Leberkäse. Freitags steht immer Fisch am Menüplan.
Das Wochenendmenü unterscheidet sich nicht wesentlich vom Speiseplan unter der Woche. Laut "Heute"-Informationen gibt's im Grauen Haus diesen Samstag zu Mittag Gemüsesuppe, Bröselnudeln, Zwetschkenröster. Und am Sonntag darf sich Benko auf ein Champignonschnitzel mit gedünstetem Bioreis freuen. Vorspeise: Klare Suppe mit Einlage.
Freitags übrigens ist sogenannter "Früheinschluss" – das bedeutet, es wird schon zwischen 14 und 15 Uhr das kalte "Abendessen" ausgeteilt, danach ist Ebbe.
Wer sich die Verpflegung aufbessern will, kann sich um eigenes Geld im Gefängnis etwas kaufen. In der U-Haft ist es erlaubt, um 150 Euro pro Woche hausintern zu bestellen. Barzahlung geht allerdings nicht, die Häftlinge müssen das Geld auf ihrem Häf’nkonto haben.
Bei Benko kommt zum Unglück seiner Festnahme auch noch "Pech" dazu, was den Wochentag betrifft. Denn Bestellungen müssen immer donnerstags aufgegeben werden. Der Tiroler Milliardenpleitier bekam die U-Haft am Freitag aufgebrummt – heißt er kann erst nächsten Donnerstag regulär etwas bestellen. Geliefert wird das dann am darauffolgenden Donnerstag...
Heißt konkret: Benko könnte erst am 30. Jänner kleine Leckereien bestellen, bekäme die dann erst am 6. Februar: einen Tag vor der Entscheidung über U-Haft-Verlängerung.
Knapp zwei Wochen Wartezeit also auf kleine Aufbesserung des Gefängnisalltags. Das gilt im übrigen auch für Hygienartikel. Die Grundausstattung im Häf’n sind Bic-Rasierer, eine einfache Zahnbürste, alles andere als feiner Marken-Rasierschaum. Auch da heißt es für den Promi-Häftling zwei Wochen warten, bis allfällig Bestelltes zu ihm kommt.
Aber vielleicht kann ihm ja sein Anwalt oder ein Besucher Kleinigkeiten mitbringen. Als U-Häftling hat Benko das Recht auf zwei maximal halbstündige Besuche pro Woche. Dafür muss er aber zuerst eine Genehmigung von der WKStA einholen.
Zeitungen und Zeitschriften darf Benko in U-Haft immerhin beziehen. Einzelnummern oder Ausschnitte dürfen den Häftlingen aber vorenthalten werden, "wenn dadurch Nachteile für die Untersuchung entstehen würden oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wäre", heißt es in der gesetzlichen Regelung.