Mitten in Österreich

Beil, Messer – so wollte 14-Jährige "Ungläubige töten"

Der Terrorplan einer erst 14-Jährigen schockt Österreich. Nun wird klar, wie das Mädchen beim geplanten Blutbad mitten in Graz vorgehen wollte.

Newsdesk Heute
Beil, Messer – so wollte 14-Jährige "Ungläubige töten"
Hier sollte der grausame Plan ausgeführt werden: der Grazer Jakominiplatz.
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Ein erst 14-jähriges Mädchen steht laut Polizei im Verdacht, einen terroristischen Anschlag geplant zu haben. "Das Attentat sollte 'Ungläubigen' gelten", heißt es von der Landespolizeidirektion Steiermark, als Ort für das Blutbad soll bereits der Grazer Jakominiplatz festgestanden sein. "Für diesen Zweck hatte das Mädchen bereits Waffen – ein Beil und ein Messer – sowie dementsprechende Kleidung für die Tatausführung bereitgelegt", so die Polizei am Samstag in einer Aussendung.

Ein Hinweis einer europäischen Sicherheitsbehörde brachte heimische Ermittler auf die Spur des Mädchens – es sitzt nun in Untersuchungshaft. Bei einer Hausdurchsuchung bei der Jugendlichen aus Montenegro stellten Ermittler die mutmaßlichen Tatwaffen, offenbar extra für die Tat angeschaffte Kleidung, IS-Propaganda-Material und mehrere Datenträger sicher. Eine erste Sichtung förderte Erschreckendes zutage: Bilder und Texte von ihrem Plan soll die Jugendliche an "Gleichgesinnte" geschickt haben.

Hinrichtungsvideos und erdrückende Beweislast

Zudem seien "zahlreiche Kampf- und Hinrichtungsvideos" gefunden worden. Die 14-Jährige streitet jedoch im Verhör alles ab, laut Insidern soll die Beweislast aus Chatverläufen und Social-Media-Aktivitäten allerdings erdrückend sein. "Bisherige Ermittlungen brachten auch Hinweise auf Aktivitäten in einschlägigen Chatforen. Die Datenträger werden nun einer näheren forensischen Auswertung unterzogen", so die Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete nach richterlicher Genehmigung die Festnahme und Einlieferung der 14-Jährigen in die Justizanstalt Jakomini an. Über die Tatverdächtige wurde bereits die Untersuchungshaft wegen Tatausführungs- und Verdunkelungsgefahr verhängt. Bei ihrer Einvernahme im Beisein eines Erziehungsberechtigten sowie eines Verteidigers zeigte sich die 14-Jährige nicht geständig, verweigerte jegliche Aussage.

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