Wien
Baum-Pflicht, mehr Photovoltaik – Bauordnung wird neu
Nach einer Fachtagung im November wurde nun die Novelle zur Bauordnung präsentiert. Sie soll noch Ende des Jahres im Landtag beschlossen werden..
"Mit dem Gesetzesentwurf zur Bauordnungsnovelle setzt die Stadt Wien völlig neue Maßstäbe für das nachhaltige und leistbare Wohnen der Zukunft", betont Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
16-fache Photovoltaikleistung bis 2030
Großer Punkt der neuen Novelle sind Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Dazu gehören unter anderem neue Regelungen für Photovoltaikanlagen. Im Jahr 2021 lag die Photovoltaik-Leistung im Wiener Stadtgebiet bei 50 Megawatt Peak (MWp, Anmerkung: Leistung von Solaranlagen). Bis 2030 will man diese Leistung um das 16-fache auf 800 MWp steigern.
Das soll unter anderem durch die Ausweitung der Solarverpflichtung gelingen. Neubauten müssen laut geltender Bauordnung bereits mit Solaranlagen ausgestattet sein. Dieses Ausmaß der Verpflichtung soll künftig verdoppelt werden. Auch die Bewilligungspflicht soll durch Vereinfachung bei baurechtlichen Genehmigungen erleichtert werden. Auch Parkplätze in Gewerbegebiete sollen künftig besser mit Photovoltaik ausgestattet werden.
Baumpflanz-Pflicht auf Parkplätzen
Um die lebenswerte Klimamusterstadt mit verbesserten Mikroklima schneller zu erreichen, soll die Stadt auch weiter begrünt werden. So sollen Fassaden- und Dachbegrünungen erleichtert werden. Rankhilfen dürfen künftig ausnahmsweise bis zu 20 Zentimeter über Fluchtlinien ragen, Dachbegrünungen dürfen die Gebäudehöhe um bis zu 15 Zentimeter überschreiten.
Weiters sollen Bestandsbäume im Straßenraum geschützt werden, auch im Umgang mit Regenwassermanagement soll es Verbesserungen geben. Außerdem ist eine Baumpflanzverpflichtung neu geplant, die auf Parkplätzen ab dem 5. Stellplatz greifen soll.
Kurzzeitvermietungen künftig auch bei Nicht-Wohnzonen reguliert
Auch bei den umstrittenen Kurzzeitvermietungen soll sich jetzt etwas tun. Man wolle nicht, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Deshalb will man die Regulierungen von Kurzzeitvermietungen weiterentwickeln.
Wichtigster Punkt ist die Ausweitung der bestehenden Regelungen auch auf Nicht-Wohnzonen. Bisher beschränkten sich die Regelungen auf Wohnzonen, das soll auch weiterhin Schwerpunkt bleiben. Künftig sollen gewisse Regelungen aber auch außerhalb von Wohnzonen gelten, wie etwa die Regulierungen wenn länger als 90 Tage im Jahr kurzzeitvermietet wird.