Klimaschutz

Balkon-Photovoltaik boomt, was zu beachten ist

Photovoltaikanlagen auf dem Balkon werden immer beliebter. Sie liefern Strom für die eigene Wohnung, verkauft werden darf er allerdings nicht.

Lydia Matzka-Saboi
Mit Balkon-Solaranlagen können auch Eigentümer und Mieter von Wohnungen in die Stromproduktion für den Eigenbedarf einsteigen.
Mit Balkon-Solaranlagen können auch Eigentümer und Mieter von Wohnungen in die Stromproduktion für den Eigenbedarf einsteigen.
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Mit Balkon-Solaranlagen können auch Eigentümer und Mieter von Wohnungen in die Stromproduktion für den Eigenbedarf einsteigen. Bei Photovoltaikanlagen für den Balkon handelt es sich um sogenannte Kleinsterzeugungsanlagen. Sie dürfen über eine Leistung von bis zu 0,8 Kilowatt Peak verfügen. Sie sind deutlich kleiner als klassische PV-Dachlösungen.

Zudem produzieren sie nur Strom für die eigene Wohneinheit, bei Überproduktion wird der Strom nicht an einen Energieversorger verkauft. Für die Installation ist grundsätzlich kein Elektriker notwendig: Die Anlagen werden direkt an eine Steckdose angeschlossen, ein Wechselrichter wandelt den Strom, den die Anlage produziert, so um, dass er im Haushalt verwendet werden kann.

Einsteigermodelle ab 500 Euro

Das Angebot ist mittlerweile vielfältig und reicht von 200-Watt-Anlagen bis zu 700-Watt-Modellen mit Speicher. Einsteigermodelle bekommt man schon ab etwa 500 Euro, größere mit mehreren Modulen, Speichern und der Möglichkeit, das Gerät auch bei einem Stromausfall zu verwenden, kosten um die 3.000 Euro.

Für Balkonanlagen gibt es aber keine Bundesförderung durch die Oemag, der Abwicklungsstelle für Ökostrom. Die Module werden im Regelfall vertikal und, je nach Ausführung, mit Schraubvorrichtungen oder Klettverschluss am Geländer montiert. Idealerweise kommen die Anlagen an Balkonen zum Einsatz, die nach Süden oder Südwesten beziehungsweise Südosten ausgerichtet sind. Die PV-Anlagen sollten dabei so wenig wie möglich verschattet werden.

Klimafreundlicher Strom bringt 90 Euro Ersparnis im Jahr

Ohne Speicher ist Energie nur verfügbar, wenn die Sonne scheint, vor allem also über Mittag, wenn die wenigsten Menschen zu Hause sind. Hier ist es hilfreich, zum Beispiel die Waschmaschine zu timen. Deren Spitzenverbrauch, etwa beim Aufheizen, kann damit nicht gedeckt werden, aber zumindest einen Teil der Energie beisteuern.

Aufs Jahr gerechnet kann eine vertikal angebrachte 370-Watt-Anlage bis zu 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von rund 29 Cent pro Kilowattstunde sind das knapp 90 Euro Ersparnis pro Jahr.

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Bei einem CO2-Ausstoß von 108 Gramm pro Kilowattstunde (Wien-Energie-Strommix) spart diese Anlage rund 32 Kilogramm CO2 pro Jahr ein. Das entspricht in etwa einer 150-Kilometer-Autofahrt im Kleinwagen. Zu berücksichtigen ist freilich auch die Menge an CO2, die durch die Produktion der Anlagen ausgestoßen wird. Rund vier Jahre dauert es, dann ist die CO2-Bilanz ausgeglichen, dann arbeitet das Balkonkraftwerk "sauber".

Rechtliche Lage mit Graubereich

Anders als etwa bei einer Dachanlage braucht es keine Genehmigung durch den Netzanbieter. Eine einfache Meldung – zwei Wochen vor dem Anstecken der Anlage – beim Netzbetreiber genügt. Bei der EVN geht das etwa mittels Formular, bei der Linz AG via E-Mail und in Wien mittels Online-Formular. Kommt binnen zwei Wochen keine Rückmeldung, gilt die Anlage als genehmigt und darf angesteckt werden.

"So wie sich Mieterinnen und Mieter Gartenmöbel oder Blumen auf ihren Balkon stellen dürfen, dürfen sie das auch mit kleinen Photovoltaikanlagen. Für eine feste Montage, etwa an der Balkonbrüstung oder an der Fassade bedarf es hingegen – wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt – der Zustimmung des Vermietenden", sagt Rechtsanwalt Florian Stangl.

Handelt es sich um ein Zinshaus mit nur einem Eigentümer, kann dieser die Erlaubnis erteilen. In einem Wohnungseigentumsobjekt mit vielen verschiedenen Eigentümern ist die Sache kompliziert. Denn nach Ansicht von Wohnrechtsexperten verändert ein am Balkon montiertes PV-Modul – auch wenn es wie ein Sichtschutz nur über das Geländer gehängt wird – das Erscheinungsbild des Hauses, wofür es die Zustimmung sämtlicher Eigentümer der Objekte in der Anlage braucht.

Die Montage muss jedenfalls fachgerecht und entsprechend dem Stand der Technik ausgeführt werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn das Ortsbild besonders geschützt ist, kann allerdings anderes gelten: "Hier sollte man sich vor dem Kauf der Photovoltaikanlage über eine Bewilligungspflicht informieren", ratet Rechtsanwalt Stangl.

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