Oberösterreich
Baby starb nach Geburt – massive Vorwürfe gegen Spital
Der tragische Fall eines Neugeborenen beschäftigt nun die Justiz in Oberösterreich: Der Bub lebte nur eine Woche. Ein Kunstfehler steht im Raum.
Die "Kronen Zeitung" berichtete am Samstag über den tragischen Fall rund um eine Familie aus Vöcklabruck in Oberösterreich und ihren Sohn, der nur eine Woche zu leben hatte. Seine Eltern wollten damals Anfang Dezember 2021 laut Zeitung zunächst keinen Kaiserschnitt, weil die Schwangerschaft weitgehend problemlos verlaufen sei.
Dann, eine Woche später ist die Mutter mit Wehen ins Krankenhaus gekommen. Sie hat Schmerzmittel und Medikamente zur Geburtseinleitung bekommen, so der Bericht. Die Schmerzen seien dann allerdings so stark geworden, dass die Frau einen Kaiserschnitt forderte.
Not-Kaiserschnitt eingeleitet
Die Hebamme soll hingegen gesagt haben, "wir ziehen das jetzt durch". Und der Oberarzt soll daraufhin eine Saugglocken-Geburt vorgeschlagen haben. Die Folge war ein Not-Kaiserschnitt. Die Frau hat 2,5 Liter Blut verloren, Ärzte und Ärztinnen kämpften um ihr Leben.
Das Neugeborene musste reanimiert werden – sein Gehirn hatte zu wenig Sauerstoff bekommen. Frau und Kind kamen daraufhin ins Uniklinikum nach Salzburg, wo sich die Ärzte einig gewesen seien: "Der Kleine wird nicht mehr aufwachen", die Gehirnschäden seien zu schwer. Eine Woche später hatte sich die Familie dann dazu entschieden, die Maschinen abzuschalten. Für sie steht fest: die Ärzte hätten falsch gehandelt.
Klinikum bedauert tragischen Tod
Gegenüber dem ORF hieß es vom Krankenhaus: "Das Klinikum bedauere den tragischen Vorfall und man versichere, dass alles Mögliche unternommen worden sei, um das Leben von Mutter und Kind zu retten". Um die Umstände des Todes genau zu klären, sei direkt nach dem tragischen Vorfall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden und habe eine Sachverhaltsdarstellung vom Klinikum erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte den Fall am Samstag gegenüber dem ORF Oberösterreich: "Man ermittle gegen zwei Ärzte und eine Hebamme wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung". Ein eingeholtes Gutachten besage, dass teils Handlungen gesetzt worden sein sollen, die nicht dem erwarteten Standard entsprechen würden. Und die in weiterer Folge den Tod des Kindes zur Folge gehabt hätten. Aber die Ermittlungen laufen noch, so die Staatsanwaltschaft Wels.