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Autofahrer brauchen Maßband, sonst drohen saftige Straf
Wer in einer engeren Gasse sein Auto abstellt, sollte zur Sicherheit immer ein Maßband dabei haben. Der Grund: Es müssen 5,20 Meter freiblieben.
Immer wieder kommt es in Wien zu kuriosen Strafen. Während in Wien-Ottakring ein SUV-Lenker fälschlicherweise abgestraft wurde, kommen einige andere nicht so glimpflich davon. Viele Autolenker kennen nämlich eine "geheime" Abstandsregel gar nicht: Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr müssen immer zwei Fahrstreifen freibleiben. Diese sind mit 5,20 Meter gesetzlich verankert.
Vor allem in Anrainergebieten und Sackgassen sorgt dieses Gesetz für mächtig Ärger. Die Bewohner parken nämlich oftmals schon seit Jahrzehnten in der Gegend und werden aber erst seit kurzem dafür belangt – "Heute" berichtete. Die regelrechte Strafenflut trägt aber nur selten zum Verständnis zwischen Autofahrern und Parksheriffs bei – ganz im Gegenteil: Viele fühlen sich gar "abgezockt".
Das steht in der Straßenverkehrsordnung:
Nach § 24 Abs. 3 lit. d) ist das Parken außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.
Es ist mit der Benützung von Fahrzeugen, die die größte zulässige Breite – das sind 2,60 m – aufweisen, zu rechnen. Bei zwei Fahrstreifen ergibt sich daher eine freizulassende Fläche von 5,20 m. (Quelle: ÖAMTC)