Salzburg

Aus Eifersucht: Mann stalkt Frau – und ersticht Partner

Ende März kam es im Salzburger Flachgau zu einer üblen Bluttat. Vor Gericht kommen nun mehr und mehr Details des schrecklichen Mordes ans Tageslicht. 

Newsdesk Heute
Ein blutiger Mord versetzte den Salzburger Flachgau Ende März in Schrecken.
Ein blutiger Mord versetzte den Salzburger Flachgau Ende März in Schrecken.
FRANZ NEUMAYR / APA / picturedesk.com

Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, den 42-Jährigen Lebensgefährten einer Frau erstochen zu haben, mit der er sich Monate zuvor einmal getroffen hatte. Nun wurde der Angeklagte vom Geschworenengericht am Dienstagabend für schuldig befunden, den Mann mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Dem blutigen Tötungsdelikt gehen Wochen des Stalkens und Beobachtens voraus, wie während des Prozesses klar wurde. 

Die gemeinsame, traurige Geschichte der Frau und des Angeklagten beginnt im November 2022. Während einer Beziehungspause der Frau mit ihrem nun verstorbenen Lebensgefährten lernte sie den 34-Jährigen über eine Dating-Plattform kennen. Im Februar 2023 kam es zu einem einmaligen Treffen in Henndorf am Wallersee, wobei der Mann dafür extra aus Deutschland anreiste. "Während er danach gar nicht mehr abreisen wollte, sagte die Frau, sie wünsche keinen Kontakt mehr", führt der Staatsanwalt aus.

Gab Wohnung, Job auf

Doch um den Mann war es bereits geschehen: "Ich habe mich schon über das Internet in sie verliebt. Sie war die Frau, nach der ich mich immer gesehnt hatte. Ich wollte die Beziehung unbedingt haben", so der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Entgegen ihrer Signale kontaktierte sie der Mann weiterhin über verschiedene Telefonnummern und über Fake-Profile in Sozialen Medien – hier sollte er die Frau später auch wüst beschimpfen. 

Am 9. März erreichte die Causa eine neue Eskalations-Stufe: der Angeklagte gab Arbeit und Wohnung in Deutschland auf, um sich in Henndorf in eine Ferienwohnung einzumieten. Statt persönlichen Kontakt zu seiner Flamme aufzunehmen, beobachtete er sie und ihren mittlerweile wieder bei ihr eingezogenen Lebensgefährten ständig. "Er wusste genau, wann sie in der Früh immer außer Haus gehen", so der Staatsanwalt. Zweieinhalb Wochen später, am 27. März, ereignete sich dann die Bluttat. 

Der Tag der Bluttat

Frühmorgens, gegen 5.30 Uhr, suchte der Mann das Paar in der zentral in Henndorf gelegenen Wohnung auf. Der 42-jährige Lebensgefährte der Frau öffnete die Tür, um zur Arbeit zu gehen, als ihn der ungebetene Gast bereits erwartete. Nachdem der Angeklagte ein 13,5 Zentimeter langes Küchenmesser gezückt hatte, begann ein Gerangel zwischen den beiden Männern. Das Opfer versuchte im Zuge dessen, zurück in die Wohnung zu gelangen, doch er konnte die Türe nicht mehr schließen. 

Daraufhin versetzte ihm der Stalker zwei Stiche. Nun war die Frau bereits auf die Geschehnisse aufmerksam geworden und versuchte, ihrem Freund mit einem Messer zu helfen. Doch der 34-Jährige ließ sich davon nicht beirren und stach weiter auf den 42-Jährigen ein, woraufhin die Frau in Richtung der Nachbarn flüchtete, welche sie um Hilfe bat. Doch jegliche Hilfe kam für ihren Lebensgefährten zu spät. Er erlag noch in der Wohnung den Verletzungen, die die insgesamt neun Stiche im Brust- und Bauchbereich bei ihm verursachten. 

Täter bekennt sich schuldig

Nach der Tat flüchtete der Mann zu Fuß – doch er kam nicht weit: nur vier Stunden später fasste ihn die Cobra in einer nahe gelegenen Ferienwohnung. Zuvor hatte er sich noch Schnittwunden zugefügt, die jedoch nicht lebensbedrohlich waren. Trotz der mutmaßlichen Selbstverletzung war der Angeklagte laut Gerichtspsychiater zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Auch eine schwerwiegende psychische Störung könne ausgeschlossen werden. 

Vor Gericht bekannte er sich als schuldig. Eigentlich hätte er sich vor den Augen der Frau selbst töten wollen. Bereits in den Tagen zuvor soll er mehrere Selbsttötungsversuche unternommen haben. Deswegen habe er – neben vier Kabelbindern – auch das Messer mit zur Wohnung genommen. Sein Verteidiger sprach von Notwehr. Und: "Mein Mandant wollte nicht morden". Er sei eifersüchtig, unausgeschlafen und emotional angespannt gewesen. Außerdem habe er unter Alkoholeinfluss gestanden und Angst vor dem Opfer gehabt. Nichtsdestotrotz wurde der Mann zu 18 Jahren Haft verurteilt – das Urteil ist rechtskräftig. 

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com