Belastendes Gutachten

Baby gewürgt? Prozess gegen 29-jährigen Vater

Ein 29-jähriger Salzburger musste sich am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll seine Tochter gewürgt haben.
Dominik Mayer
30.01.2025, 23:01

In der Verhandlung beteuerte der Vater, dass es sich bei dem Vorfall aus dem Jänner 2024 um einen Unfall gehandelt habe. Ihm zufolge war er damals alleine mit seiner Tochter zu Hause. Der 29-Jährige sei mit dem Baby auf der Couch gelegen, als es plötzlich mit dem Kopf voraus über die Kante des Sofas fiel.

"Es war ein Reflex"

Der Angeklagte sei reflexartig nach vorne gesprungen und habe die Tochter mit seiner rechten Hand gefangen. Er habe sie "in der Schultergegend und am Hals" erwischt, aber nur so lange festgehalten, bis das Kind außer Gefahr war.

Laut dem 29-Jährigen habe das Kind danach zwar zwei Minuten lang geschrien, sich dann aber wieder normal verhalten. Schmerzen hätte er nicht feststellen können. Das Elternpaar stand damals schon im Kontakt mit dem Jugendamt, daher hatte die Mutter – nachdem sie wieder zu Hause war – auch Fotos von den blauen Flecken am Hals gemacht.

Gerichtsmediziner hegt Zweifel

Ein gerichtsmedizinischen Gutachten widerspricht den Schilderungen des Angeklagten. Die Verletzungen des Kindes können nicht durch ein kurzes Festhalten – wie es der Angeklagte beschrieben hatte – entstanden sein. Dem Gutachten zufolge handle es sich um unregelmäßige Einblutungen in der Haut und im Gewebe. In dem Experten-Schreiben sei von einer stumpfen Gewalteinwirkung mit quetschender Komponente über viele Sekunden und sogar von "Würgemalen" die Rede.

Die Mutter hingegen erklärte in der Verhandlung am Donnerstag, dass sich das Kind nach dem Vorfall ganz normal verhalten habe. Auch die Flecken wären am nächsten Tag verblasst gewesen. Ihr zufolge habe sie nie beobachtet, dass der Vater gegenüber dem Baby gewalttätig wurde. Die beiden hätten eine gute Beziehung und die Tochter hänge total an ihrem Vater.

Mittlerweile lebt sei sie von der 29-Jährigen allerdings getrennt, da sie oft wegen seiner damaligen Arbeitslosigkeit gestritten hätten. Der Prozess am Donnerstag endete mit einer Vertagung auf unbestimmte Zeit. Die Vorsitzende des Schöffensenats ordnete die Einholung des Gutachtens aus dem Pflegschaftsakt ein. Zudem soll auch der Gutachter als Zeuge einvernommen werden.

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