Politik

Aufgedeckt – Oster-Lockdown bei Treffen hart wie nie

Nach der Verkündung der "Osterruhe" sind noch viele Fragen offen. Familien-Treffen sollen vermieden werden. Eine genaue Regelung gibt es noch nicht.

Heute Redaktion
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Ab 1. April gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
Ab 1. April gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Die "Osterruhe" für Wien, Niederösterreich und das Burgenland wurde am Mittwoch von den betreffenden Landeshauptleuten und Gesundheitsminister Rudolf Anschober beschlossen. Ab 1. April wird das gesellschaftliche Leben im Osten des Landes zurückgefahren. Handel und Friseure müssen wieder schließen. Die Schulen bleiben nach den Ferien eine Woche im Distance Learning.

Familienbesuch, Zweitwohnsitz und Co.

Familien-Treffen sollen vermieden werden. Daher appellierten die Landeshauptleute dazu, auf Reisen über die Feiertage zu verzichten. Genaue Regelungen dafür gibt es aber nicht. Die entsprechende Verordnung wird nach "Heute"-Infos kommende Woche fertiggestellt. Diese muss auch den Hauptausschuss des Nationalrats passieren. Wie aber bereits durchgesickert ist, dürfte folgendes fixiert werden:

Die Fahrt zum Zweitwohnsitz wird als notwendiges Grundbedürfnis angesehen und ist daher zulässig.

Eine Person darf einen Haushalt besuchen. Wenn der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen stattfindet, ist ein Besuch auch außerhalb der Ostregion zulässig.

Allgemein gelten dieselben Regelungen und Einschränkungen wie während der (bisherigen) nächtlichen Ausgangsregelung bzw. aus den bisherigen "harten" Lockdowns.

Die jeweilige Verordnung werde das polizeiliche Handeln bestimmen, kündigte Innenminister Karl Nehammer an. Konkret sollen die Ausgangssperren den ganzen Tag (0-24 Uhr) gelten. Zu den Ausnahmen zählen etwa die Deckung der eigenen Grundbedürfnisse wie Einkäufe oder die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen sowie der Aufenthalt im Freien zu Zwecken der körperlichen und psychischen Erholung.

Der Handel und die körpernahen Dienstleister sowie Museen oder Zoos müssen am 1. April vorübergehend wieder schließen. Offen bleiben nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Geschäfte, die Waren des täglichen Gebrauchs anbieten. Ab 7. April braucht man dann auch für den Handel einen Zutrittstest. Diese Regelung in Handelsbetrieben ist allerdings nur für vier Tage bis 10. April geplant. Danach soll eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung stattfinden, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt.

Reisen vermeiden

Die derzeitige Regelung wonach sich vier Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, ist für die Osterfeiertage abgesagt. Im Lockdown im Winter durfte man jedoch einzelne enge Kontaktpersonen und Familienmitglieder treffen, solange nur eine Person auf einen Haushalt traf. So darf eine Einzelperson etwa die Familie besuchen, aber nicht den Partner oder die Partnerin mitbringen.

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