Shampoos, Duschgele oder Gesichtscremengibt es viele. Um sich von der Masse abzuheben, kommen immer öfter die Aufdrucke "hypoallergen", "ohne Tierversuche" oder "vegan" zum Einsatz. Sogenannte Claims, die sich allerdings oft vielversprechender anhören als sie tatsächlich sind. Das hat das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest in einem Test herausgefunden.
So enthalten Produkte mit dem Hinweis "hypoallergen" zwar keine Stoffe, die bekannterweise häufig zu Allergien führen. Das Produkt kann aber dennoch eine Allergie auslösen – eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Augen auf bei diesen Claims
Welche Werbeaussagen irreführend, aber häufig auf Zahnpastatuben, Shampoo-Flaschen und Gesichtscremes zu finden sind:
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"Hypoallergen": Dieser Hinweise könne zur falschen Annahme verleiten, es könnte keine allergischen Reaktionen ausgelöst werden. Zwar dürfen hypoallergene Produkte keine Inhaltsstoffe enthalten , die bekannterweise häufig zu Allergien führen. Doch das bedeutet eben nicht, dass eine allergische Reaktion ausgeschlossen ist.
Getty Images
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"Ohne Tierversuche": In der EU sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika für fertige Produkte wie auch für einzelne Inhaltsstoffe seit 2013 verboten. Auch dürfen Kosmetika, die in Nicht-EU-Ländern an Tieren getestet wurden, nicht in der EU verkauft werden. Eine Hintertür gibt es aber: Demnach dürfen vor 2013 an Tieren getestete Stoffe nach wie vor verwendet werden. Dasselbe gilt für Stoffe, die ursprünglich für Arzneimittel an Tieren erprobt wurden.
Getty Images/iStockphoto
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"Vegan": Dieser Claim ist gesetzlich nicht geregelt und die Anbieter legen selbst fest, wie genau sie den gesamten Fertigungsprozess überwachen, damit am Ende tatsächlich keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten sind. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Die Prüfer raten daher, auf Vegan-Siegel zu achten. Die Kriterien dahinter seien einfacher nachzuvollziehen.
Getty Images/iStockphoto
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"Augenärztlich getestet": Ob das Produkt an zehn, 100 oder 1000 Personen getestet wurde, bleibt Ermessenssache der Hersteller. Auch, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfiel, ist für den Verbraucher zunächst nicht ersichtlich. Letztlich besagt der Claim, dass das Produkt getestet wurde. Und dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin dabei war.
istock
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"Frei von Fluorid" oder "ohne Fluorid": Stiftung Warentest kritisiert den Claim, da er Fluorid in eine "falsches Licht" rücke. Denn aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keine Gründe, auf Fluorid zu verzichten, schreiben die Tester, wohl aber Gründe, Zahnpasten mit Fluorid zu verwenden. Es remineralisiere den Zahnschmelz und schütze so vor Karies.
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"Hypoallergen": Dieser Hinweise könne zur falschen Annahme verleiten, es könnte keine allergischen Reaktionen ausgelöst werden. Zwar dürfen hypoallergene Produkte keine Inhaltsstoffe enthalten , die bekannterweise häufig zu Allergien führen. Doch das bedeutet eben nicht, dass eine allergische Reaktion ausgeschlossen ist.
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"Ohne Tierversuche": In der EU sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika für fertige Produkte wie auch für einzelne Inhaltsstoffe seit 2013 verboten. Auch dürfen Kosmetika, die in Nicht-EU-Ländern an Tieren getestet wurden, nicht in der EU verkauft werden. Eine Hintertür gibt es aber: Demnach dürfen vor 2013 an Tieren getestete Stoffe nach wie vor verwendet werden. Dasselbe gilt für Stoffe, die ursprünglich für Arzneimittel an Tieren erprobt wurden.
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"Vegan": Dieser Claim ist gesetzlich nicht geregelt und die Anbieter legen selbst fest, wie genau sie den gesamten Fertigungsprozess überwachen, damit am Ende tatsächlich keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten sind. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Die Prüfer raten daher, auf Vegan-Siegel zu achten. Die Kriterien dahinter seien einfacher nachzuvollziehen.
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"Augenärztlich getestet": Ob das Produkt an zehn, 100 oder 1000 Personen getestet wurde, bleibt Ermessenssache der Hersteller. Auch, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfiel, ist für den Verbraucher zunächst nicht ersichtlich. Letztlich besagt der Claim, dass das Produkt getestet wurde. Und dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin dabei war.
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Viel Spielraum für Hersteller
Doch wie kann so etwas sein und werden die Werbeaussagen nicht kontrolliert? Grundsätzlich schon, denn Kosmetik-Claims sind in einer EU-Verordnung geregelt. Die Werbeaussagen müssen demnach für den durchschnittlichen Endverbraucher "klar und verständlich" sein und eine "fundierte Kaufentscheidung" ermöglichen. Auch müssen die Angaben belegbar sein. Verwendet ein Hersteller etwa den Slogan "Klinisch getestet", muss dieser somit mindestens eine klinische Studie zu dem Produkt vorlegen können. Ob das Produkt dabei allerdings an zehn oder 1.000 Personen getestet wurde, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich.
Seit 2013 gibt es in der EU außerdem ein Verbot von Tierversuchen, das sowohl "zur Herstellung von Kosmetika für fertige Produkte" als auch für einzelne Zutaten gilt, schreibt Stiftung Warentest. Nicht allerdings für Stoffe, die vor 2013 an Tieren erprobt wurden.