Gegen den deutschen Sportbekleidungshersteller Adidas wurde in der Türkei ein Bußgeld von fast 15.000 Euro verhängt, weil das Unternehmen es versäumt hatte, seine Kunden darüber zu informieren, dass die Spitze des Verkaufsschlagers aus Schweinehaut besteht.
In einer Entscheidung kritisiert die türkische Werbeaufsichtsbehörde die deutsche Marke dafür, dass sie in der Beschreibung der Außenseite des Schuhmodells "Samba OG" auf ihrer türkischen Website den Begriff "echtes Leder" verwendet, ohne anzugeben, dass es sich um Schweinsleder handelt. Das Gremium entschied, dass in der Werbung deutlich angegeben werden muss, ob ein Produkt Materialien enthält, die im Widerspruch zu gesellschaftlichen oder religiösen Empfindlichkeiten stehen könnten.
Infolgedessen wurde Adidas zu einer Geldstrafe von 550.059 türkischen Pfund, umgerechnet 14.600 Euro, verurteilt.
Aus religiösen Gründen ist Muslimen der Verzehr von Schweinefleisch sowie anderen enthaltenden Produkten untersagt.
2020 entschied das türkische Präsidium für religiöse Angelegenheiten, dass es "nicht zulässig ist, Schuhe oder Kleidungsstücke aus Schweinsleder oder Schweinslederhaaren herzustellen".
Auf Anfrage von AFP räumte Adidas ein, die Angaben auf seiner Website "aktualisiert" zu haben, ohne sich jedoch zu der Geldstrafe zu äußern: "Nach einer individuellen Benachrichtigung über eine Produktbeschreibung auf unserer türkischen E-Com-Website haben wir die Materialspezifikationen für das Produkt entsprechend aktualisiert", hieß es in einer kurzen Erklärung.