Die Sandalen von Birkenstock sind Kult. Sie werden von – gefühlt – jedem Promi getragen, auf Laufstegen gefeiert und sind mittlerweile als Mode-Statement etabliert. Doch das reicht dem deutschen Unternehmen offenbar nicht.
Birkenstock kämpft vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) dafür, dass seine Modelle wie "Arizona" oder "Gizeh" als Kunstwerke anerkannt – und damit urheberrechtlich geschützt werden. Der Grund dafür ist simpel: Mehrere Konkurrenten haben ähnliche Sandalen auf den Markt gebracht und Birkenstock will das unterbinden.
Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen – von Musik über Filme bis hin zu Design. Doch wann ist ein Produkt mehr als nur ein Gebrauchsgegenstand? Oder genauer: Wann sind Schlapfen nicht einfach nur Schlapfen?
"Im Urheberrecht ist aber seit Jahrzehnten anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann", so Birkenstock-Vertreter Konstantin Wegner. Er verweist dazu auf bereits gefällte Urteile zu Corbusier-Möbeln oder einem Porsche-Modell.
Falls das Gericht zustimmt, könnten Birkenstocks jahrzehntelang geschützt bleiben. Denn bei Kunst-Status gilt der Schutz noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Erfinders. Das hätte Auswirkungen auf die gesamte Modebranche.
Die Vorinstanzen in Deutschland haben unterschiedlich entschieden. Während das Landgericht Köln den Sandalen künstlerische Qualität zusprach, sah das Oberlandesgericht das anders: Das Design sei nicht außergewöhnlich genug.
Die Modeindustrie beobachtet den Fall genau. Sollte Birkenstock gewinnen, könnten bald theoretisch weitere ikonische Designs – etwa von Dr. Martens bis Converse – auf Kunst-Status pochen. Das Urteil des BGH wird für Donnerstag erwartet. Es könnte die Grenzen zwischen Mode und Kunst neu definieren.